Wer Honig im Supermarktregal kauft, erfährt künftig deutlich mehr über dessen Ursprung. Bislang stand auf vielen Gläsern lediglich die vage Formulierung „Mischung aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Das soll sich nun ändern: Nach einer neuen EU-Richtlinie müssen künftig die konkreten Ursprungsländer genannt werden – und zwar abhängig vom jeweiligen Gewichtsanteil im Produkt.
Umsetzung in Deutschland gestartet
Das Bundesernährungsministerium hat dafür nun eine nationale Verordnung auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Vorgaben zeitnah in Deutschland umzusetzen und damit mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen.
Mehr Klarheit für Konsumenten
Verbraucherschützer begrüßen den Schritt ausdrücklich. Für sie ist die bisherige Praxis seit Langem ein Ärgernis, da Käuferinnen und Käufer nicht nachvollziehen konnten, ob der Honig tatsächlich aus regionaler Produktion stammt oder ob er etwa in großem Umfang aus Übersee importiert wurde. Mit den neuen Regelungen werde es für Konsumenten einfacher, sich bewusst für Produkte aus bestimmten Herkunftsländern zu entscheiden.
Forderung nach noch mehr Transparenz
Gleichzeitig fordern Verbraucherschützer, die Herkunftskennzeichnung auch auf andere Lebensmittel konsequenter auszuweiten – etwa bei verarbeiteten Produkten, in denen Honig oder andere Agrar-Rohstoffe verarbeitet werden. Nur so ließe sich echte Transparenz im Lebensmittelhandel erreichen.
Hintergrund: Ein umkämpfter Markt
Der Honigmarkt in Europa ist stark von Importen geprägt. Große Mengen stammen aus Ländern wie China oder der Ukraine. Gerade in Deutschland legen viele Käuferinnen und Käufer aber Wert auf Regionalität und Qualität. Klare Angaben auf dem Etikett sollen künftig dazu beitragen, das Vertrauen in die Produkte zu stärken – und auch heimische Imkereien besser sichtbar zu machen.