Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mehrere Geschäftsleiter eines Versicherungsunternehmens verwarnt. Nach Angaben der Behörde hätten sie gegen zentrale Anforderungen des Produktfreigabeverfahrens verstoßen. Die Bescheide sind inzwischen bestandskräftig.
Hintergrund: Pflicht zum Produktfreigabeverfahren
Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, für jedes von ihnen entwickelte Produkt ein Produktfreigabeverfahren durchzuführen. Dieses soll sicherstellen, dass vor dem Vertrieb ein klarer Zielmarkt definiert wird und das Produkt die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden in diesem Zielmarkt auch tatsächlich erfüllt.
Darüber hinaus müssen Versicherer ihre Produkte regelmäßig überprüfen – entweder routinemäßig oder anlassbezogen. Dabei gilt es zu beurteilen, ob ein Versicherungsprodukt weiterhin zu den Bedürfnissen des Zielmarkts passt. Genau diese Anforderungen seien in dem betroffenen Unternehmen nicht ordnungsgemäß erfüllt worden, teilte die BaFin mit.
Maßnahmen der Aufsicht
Die Finanzaufsicht kann bei Verstößen gegen diese Pflichten einschreiten. In diesem Fall entschied sie sich, Verwarnungen gegen mehrere Geschäftsleiter auszusprechen. Grundlage dafür ist § 303 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Eine Verantwortung der Geschäftsleiter kann sich entweder aus ihrer Zuständigkeit für einzelne Ressorts ergeben oder aus ihrer Gesamtverantwortung, etwa wenn sie ihre Aufsichts- und Überwachungspflichten gegenüber anderen Geschäftsleitern verletzen.
Mögliche Konsequenzen bei weiteren Verstößen
Die Verwarnung ist nicht nur eine symbolische Maßnahme: Setzt ein Geschäftsleiter nach einer Verwarnung das beanstandete Verhalten leichtfertig oder vorsätzlich fort, kann die BaFin die Abberufung dieser Person verlangen und ihr die weitere Tätigkeit untersagen.
Die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach § 319 VAG – unter anderem, um Transparenz gegenüber Marktteilnehmern und der Öffentlichkeit zu schaffen.
Signalwirkung für die Branche
Der Fall macht deutlich, dass die BaFin das Thema Produktfreigabeverfahren konsequent überwacht. Versicherungsunternehmen stehen damit einmal mehr in der Pflicht, bei der Entwicklung und Überprüfung ihrer Produkte strenge Maßstäbe anzulegen. Für Geschäftsleiter ist die Verwarnung ein klares Signal: Mängel in der Produktaufsicht können persönliche Konsequenzen haben.