Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat eine eindringliche Warnung vor Angeboten der vermeintlichen Blezef CRYPTO GROUP LIMITED ausgesprochen. Nach Erkenntnissen der Behörde treten die Betreiber über WhatsApp- und Telegram-Gruppen auf, die angeblich von einer Person namens Lorenzo Riccardi geleitet werden. Dort werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die App BZFX oder die Website blezefgroup(.)com mit Kryptowerten zu handeln – teilweise sogar unter Aufnahme von Darlehen.
Täuschung über Social Media
Neue Mitglieder werden über Social-Media-Anzeigen, insbesondere auf Facebook, angeworben. Dort wird mit kostenlosen Aktienempfehlungen oder „Insider-Wissen“ zum Börsenhandel geworben. Interessenten werden anschließend in WhatsApp-Gruppen mit Namen wie „Vermögensaufbauer“ oder „ASP-VIP-Gruppe“ geleitet. In diesen Gruppen geben angebliche Finanzexperten Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien oder preisen „lukrative Anlagemöglichkeiten“ an.
Auch eine Website mit der Domain asppeglobal-pro(.)com wurde ins Leben gerufen. Sie verwendet missbräuchlich das Logo von Adams Street Partners und erweckt den Eindruck, Privatpersonen könnten dort seriöse Investmentdienstleistungen erhalten.
Verdacht auf unerlaubte Geschäfte
Nach Einschätzung der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbieten. Von einer Person namens „Lorenzo Riccardi“ ist der Behörde nichts bekannt, ebenso wenig ist die Blezef CRYPTO GROUP LIMITED bei der BaFin registriert oder beaufsichtigt.
Bekannte Gruppenbezeichnungen sind unter anderem:
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B 128 Lorenzo Die Aktien-Analysegruppe
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Premium VIP92-Axionto Taktikkreis
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H1-Axionto Strategieshare
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H10-Axionto Strategieshare
Typischer Ablauf der Täuschung
Aus ähnlichen Fällen ist bekannt, dass die Betrüger nach einem festen Muster vorgehen:
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Anwerbung über Werbung: Auf Social Media wird mit bekannten Wirtschaftsexperten oder lizenzierten Instituten geworben.
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Gruppenaufnahme: Anleger treten über WhatsApp-Gruppen mit angeblichen Finanzexperten in Kontakt.
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Vertrauensaufbau: Über Wochen hinweg werden vermeintliche Schulungen, Tipps und Testgewinne vermittelt.
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Angebliche Innovation: Später wird ein „neues Finanzsystem“ oder ein hauseigener Krypto-Token beworben.
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Einzahlungen: Anleger sollen über ausländische Konten oder in Kryptowährungen Geld einzahlen. Testauszahlungen kleiner Beträge dienen als Lockmittel.
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Druck und Sperren: Schließlich werden weitere Einzahlungen gefordert, während Auszahlungen verzögert, an Bedingungen geknüpft oder vollständig verweigert werden.
Die Webseiten und Handelsplattformen wechseln häufig, um der Verfolgung zu entgehen.
BaFin-Hinweis
Die BaFin betont, dass Finanz- und Kryptodienstleistungen in Deutschland erlaubnispflichtig sind. Ob ein Anbieter zugelassen ist, kann jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden. Die aktuellen Warnhinweise stützen sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.