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Union Investment: BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger vor einer Betrugsmasche, bei der sich Unbekannte fälschlich als Mitarbeiter der Union Investment Privatfonds GmbH ausgeben. Besonders in WhatsApp-Gruppen tritt ein angeblicher „Peter Müller, Senior Investment Analyst bei Union Investment“, auf. Es besteht keinerlei Verbindung zur Union Investment Gruppe oder deren Beschäftigten – es handelt sich um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch.

Über Social Media, vor allem Instagram, werden Interessenten für Gruppen wie „10 Dividenden & Fondsjäger, Goldene Ranch27“ oder (37) Dax Daten- und Trendanalysegruppe angeworben. Dort erhalten Mitglieder vermeintliche Aktienempfehlungen und werden schließlich aufgefordert, in einen speziellen Fonds zu investieren. Die Einzahlungen sollen über eine App direkt an den Gruppenleiter erfolgen.

Die BaFin beschreibt ein typisches Vorgehen dieser Betrüger:

  1. Anwerbung: Über Werbeanzeigen in sozialen Medien wird mit kostenlosen Aktien-Tipps oder Handelsseminaren geworben – oft unter Nutzung bekannter Expertennamen oder angeblich lizenzierter Finanzinstitute.

  2. Vertrauensaufbau: In den WhatsApp-Gruppen geben sich die Initiatoren als Finanzexperten aus, veranstalten „Unterrichtsstunden“ und präsentieren angeblich lukrative Anlagemöglichkeiten.

  3. Lockangebote: Teilweise werden Krypto-Token, exklusive Fonds oder begrenzte Zugänge zu Handelsplattformen angeboten. Gewinnspiele und Bonusaktionen sollen zur Teilnahme motivieren.

  4. Erste Transaktionen: Anleger erhalten gelegentlich kleine Testauszahlungen, um Vertrauen zu schaffen.

  5. Einzahlungen: Diese erfolgen oft auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen.

  6. Druck & Blockade: Später wird der Druck erhöht, weitere Gelder einzuzahlen. Auszahlungen sind dann nur unter Vorwänden oder gar nicht mehr möglich.

  7. Verschleierung: Die Webseiten oder Handelsplattformen wechseln häufig ihre Internetadressen.

Wichtiger Hinweis:
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen.

Diese Warnung beruht auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

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