Aktenzeichen: 43 IN 754/25
Am 12. August 2025 um 12:06 Uhr ordnete das Amtsgericht Bielefeld im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Porta Solar GmbH vorläufige Sicherungsmaßnahmen an. Die Gesellschaft mit Sitz in der Lübbecker Straße 240, 32429 Minden, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17875 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Frank Oevermann vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen, bestellt. Fortan sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Drittschuldnern wurde verboten, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten; diese dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, der befugt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Darüber hinaus untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung – soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt.
Mit dieser Anordnung unterliegt die Porta Solar GmbH einer strengen finanziellen Kontrolle, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens endgültig entschieden wird.
Amtsgericht Bielefeld – 12. August 2025