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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die BrandBrandNew GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3615 IN 5388/25

Am 11. August 2025, um exakt 14:30 Uhr, traf das Amtsgericht Charlottenburg eine weitreichende Entscheidung über das wirtschaftliche Schicksal der BrandBrandNew GmbH mit Sitz im Haus 1, Bouchéstraße 12 in 12435 Berlin. Das Unternehmen, im Handelsregister unter HRB 223923 geführt und vertreten durch Geschäftsführer Julian Merkel, hatte selbst den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Zum Schutz des Unternehmensvermögens und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über diesen Antrag wurden durch den Beschluss mehrere einschneidende Maßnahmen angeordnet. So ist es Dritten untersagt, gegen die Schuldnerin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest und einstweiligen Verfügungen – durchzuführen, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt. Fortan sind sämtliche Verfügungen der BrandBrandNew GmbH über ihr Vermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Darüber hinaus ist Dr. Gehde befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Er darf Sonderkonten eröffnen, sowohl auf den Namen der Schuldnerin als auch auf seinen eigenen Namen in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter, und über diese verfügen – in Übereinstimmung mit einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes.

Die kontoführenden Banken der Schuldnerin sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen. Drittschuldnern der BrandBrandNew GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten; sie dürfen diese nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter richten.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurde Dr. Gehde ermächtigt, die Geschäftsräume, Betriebsstätten und sämtliche Nebenräume zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Einsicht in alle relevanten Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, diese Unterlagen auf Verlangen auszuhändigen und alle für die Klärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung wird der Beschluss im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und dort mindestens für die Dauer seiner Wirksamkeit gespeichert. Je nach Ausgang des Verfahrens erfolgt eine Löschung frühestens sechs Monate nach Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung.

Mit diesem Beschluss beginnt für die BrandBrandNew GmbH eine kritische Phase der Bestandsaufnahme und Sicherung. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, ob eine Sanierung möglich ist oder das Verfahren in die reguläre Insolvenz mündet.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 11. August 2025

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