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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Café BilderBuch UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3609 IN 5226/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 08. August 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Café BilderBuch UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Akazienstraße 28, 10823 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 202098 eingetragen und wird von Geschäftsführerin Melanie Anja Grüneberg vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz, Emser Straße 9, 10719 Berlin, bestellt. Ab sofort dürfen sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung wirksam erfolgen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren und eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage sicherzustellen.

Der Beschluss umfasst weitreichende Sicherungsmaßnahmen: Zwangsvollstreckungen, Arrestanordnungen und einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, laufende Verfahren in diesem Bereich ausgesetzt. Der Insolvenzverwalter erhält umfassende Befugnisse, darunter das Einziehen von Bankguthaben und Außenständen, die Eröffnung von Sonderkonten sowie die Entgegennahme eingehender Gelder. Zudem werden Kreditinstitute verpflichtet, ihm Auskunft über die Konten der Schuldnerin zu erteilen.

Drittschuldnern, also den Schuldnern der Café BilderBuch UG, ist es ab sofort untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen müssen alle Leistungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden. Darüber hinaus ist er befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen zu nehmen und Auskünfte einzuholen, die für die Sicherung der künftigen Insolvenzmasse erforderlich sind.

Mit dieser Entscheidung soll der Geschäftsbetrieb der traditionsreichen Berliner Café-Adresse rechtlich abgesichert werden, bis endgültig über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.

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