Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut eindringlich vor Mulfin Trade. Aktuell richtet sich die Warnung ausdrücklich gegen die Website trading-area.mulfin-v5(.)com, über die mutmaßlich unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.
Bereits am 26. Mai, 13. Juni und 22. Juli 2025 hatte die Aufsicht Behördenschritte gegen Mulfin Trade öffentlich gemacht. Der neue Hinweis zeigt, dass weiterhin Aktivitäten über wechselnde Internetauftritte erfolgen – mutmaßlich in der Absicht, sich der Regulierung zu entziehen.
Nach deutschem Recht dürfen derartige Dienstleistungen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin erbracht werden. Für die fragliche Website liegt eine solche Genehmigung nicht vor. Damit besteht der Verdacht, dass gegen geltendes Aufsichtsrecht verstoßen wird. Betroffene und Interessierte können in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich registriert und reguliert ist.
Die BaFin stützt ihre Warnung auf die Vorschriften des § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie des § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Anlegerinnen und Anleger sollten höchste Vorsicht walten lassen, wenn sie auf derartigen Plattformen angesprochen oder zu Einzahlungen aufgefordert werden. Unerlaubte Anbieter agieren oft professionell und täuschend echt, sind im Schadensfall jedoch schwer zu fassen – und bieten keinerlei Schutz durch Regulierung oder Einlagensicherung.
Die BaFin rät dringend: Keine Gelder überweisen, keine persönlichen Daten preisgeben, im Zweifel beraten lassen.