Die Heinrich Abelmann GmbH aus Bremerhaven ruft vorsorglich mehrere Chargen von Matjessalat sowie Kräutermatjessalat mit Gartengemüse zurück. Der Grund für diesen Rückruf ist der mögliche Befall mit dem krankmachenden Keim Listeria monocytogenes. Betroffen sind Produkte in den Größen einhundertfünfzig Gramm und zweihundertfünfzig Gramm, die unter der Marke Abelmann in den Handel gelangt sind.
Betroffene Produkte
Matjessalat der Marke Abelmann
Kräutermatjessalat mit Gartengemüse der Marke Abelmann
Verpackungseinheiten
Einhundertfünfzig Gramm und zweihundertfünfzig Gramm
Mindesthaltbarkeitsdaten
Matjessalat: dreißigster Juli zweitausendfünfundzwanzig bis einschließlich einunddreißigster Juli zweitausendfünfundzwanzig
Kräutermatjessalat mit Gartengemüse: neunundzwanzigster Juli zweitausendfünfundzwanzig bis einschließlich erster August zweitausendfünfundzwanzig
Chargennummern
Matjessalat: Chargen einhundertsechsundneunzig bis einschließlich einhundertsiebenundneunzig
Kräutermatjessalat mit Gartengemüse: Chargen einhundertfünfundneunzig bis einschließlich einhundertachtundneunzig
Artikelnummern
Matjessalat: vier null null fünf neun fünf sieben sieben fünf null eins fünf acht sowie vier null null fünf neun fünf sieben sieben fünf null zwei fünf sieben
Kräutermatjessalat mit Gartengemüse: vier null null fünf neun fünf sieben sieben fünf drei eins fünf neun sowie vier null null fünf neun fünf sieben sieben fünf drei zwei fünf acht
Hersteller
Heinrich Abelmann GmbH
Am Lunedeich zweiundzwanzig
Zwei sieben fünf sieben zwei Bremerhaven
Gesundheitsgefahr durch Listerien
Die genannten Produkte können mit Listeria monocytogenes verunreinigt sein – einem Keim, der beim Menschen die Krankheit Listeriose auslösen kann. Erste Symptome treten meist innerhalb von vierzehn Tagen nach Verzehr auf. Dazu zählen Fieber, Durchfall und grippeähnliche Beschwerden. Während gesunde Erwachsene meist nur leicht erkranken, sind Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem besonders gefährdet. In schweren Fällen kann es zu Blutvergiftungen oder Hirnhautentzündungen kommen. Für Schwangere besteht die Gefahr, dass das ungeborene Kind geschädigt wird – selbst wenn keine Symptome auftreten.
Empfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Das Produkt sollte auf keinen Fall verzehrt werden.
Wer den Salat bereits gegessen hat und sich unwohl fühlt, sollte ärztlichen Rat einholen und auf eine mögliche Listerieninfektion hinweisen.
Schwangere sollten sich nach dem Verzehr auch ohne Symptome medizinisch beraten lassen.
Für gesunde Personen ohne Beschwerden ist eine ärztliche Abklärung in der Regel nicht erforderlich.
Die Mindesthaltbarkeitsdaten und Chargennummern sind auf einem kleinen Etikett an der Ober- oder Unterseite der Verpackung oder auf dem Bodenetikett zu finden.
Kaufpreiserstattung
Zur Erstattung des Kaufpreises wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Unternehmen unter vertrieb at abelmann punkt de
Weitere Informationen zur Listeriose bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung
Internetseite: www punkt bfr punkt bund punkt de slash de slash listerien minus fünf vier drei fünf sechs punkt html
Betroffene Bundesländer
Bremen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung der Warnung
Erstellt durch die zuständige Behörde in Bremen
Erstveröffentlichung am einunddreißigsten Juli zweitausendfünfundzwanzig
Letzte Aktualisierung ebenfalls am einunddreißigsten Juli zweitausendfünfundzwanzig