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Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet: Schönes Holzhausen GmbH unter finanziellem Schutzschirm

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht München
Aktenzeichen: 1508 IN 1773/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönes Holzhausen GmbH mit Sitz in der Südlichen Münchner Straße 2a, 82031 Grünwald, vertreten durch Geschäftsführer Herrn Sören Rödel und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 269582, hat das Amtsgericht München am 31. Juli 2025 um 11:20 Uhr entscheidende Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens angeordnet.

Die Gesellschaft, vertreten durch die Kanzlei Dan Brauer, Mannheim, hatte Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Zur Sicherung dieses Vermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den renommierten Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn aus München. Seine Kanzlei ist in der Ohmstraße 15, 80802 München, ansässig. Dr. de Bruyn übernimmt mit sofortiger Wirkung die Aufgabe, die wirtschaftlichen Aktivitäten und Finanzen der Schönes Holzhausen GmbH zu überwachen und das verbliebene Vermögen zu sichern.

Besonders bedeutsam ist die gerichtliche Anordnung, dass sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin – einschließlich der Einziehung offener Außenstände – ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme dient dazu, unkoordinierte Vermögensverschiebungen zu verhindern und den Gläubigerschutz zu gewährleisten.

Obgleich diese Schritte kein endgültiges Insolvenzverfahren darstellen, markieren sie eine Phase intensiver Prüfung und Kontrolle. Dr. de Bruyn wird nun analysieren, ob genügend Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist, ob ein Insolvenzgrund im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt und ob gegebenenfalls eine Fortführung des Unternehmens infrage kommt.

Der vollständige Beschluss sowie Informationen zu möglichen Rechtsmitteln können bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München eingesehen werden. Die Bekanntmachung erfolgte gemäß § 9 InsO elektronisch und gilt nach gesetzlicher Frist als öffentlich zugestellt.

Mit diesem Beschluss tritt die Schönes Holzhausen GmbH in eine Phase der gerichtlich überwachten Restrukturierung – ein Moment der Unsicherheit, aber auch eine Gelegenheit für einen Neuanfang.

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