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Urteile nach Bombendrohungen: Zwei junge Männer vom Landgericht Stuttgart verurteilt

Pfpiovani (CC0), Pixabay

Das Landgericht Stuttgart hat zwei 21-jährige Männer für eine bundesweite Welle von Bombendrohungen verurteilt. Die Angeklagten hatten im Herbst 2023 über 50 Drohmails an Schulen, Behörden und öffentliche Einrichtungen in mehreren Bundesländern verschickt – darunter auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die E-Mails lösten erhebliche Alarmierungen aus, darunter groß angelegte Polizeieinsätze, Evakuierungen und Schulschließungen.

Ein Angeklagter aus Baden-Württemberg erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Das Gericht sah bei ihm Reifeverzögerungen, die eine Anwendung des Jugendstrafrechts rechtfertigten. Der zweite Täter aus Hamburg wurde hingegen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Er war bereits wegen anderer Delikte vorbestraft und hatte zusätzlich ein weiteres Vergehen begangen, was strafverschärfend gewertet wurde.

Die Richter machten deutlich, dass solche Bedrohungen kein „Dummer-Jungen-Streich“ seien, sondern erhebliche Ressourcen binden, Angst und Chaos stiften und strafrechtlich mit aller Härte verfolgt werden. Das Urteil soll ein klares Zeichen setzen, dass digitale Drohungen ernst genommen werden – unabhängig vom Alter der Täter.

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