Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Finanzangeboten der Website www.zinsacm.com. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber dort Festgeld- und Tagesgeldanlagen an – jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis, wie sie für solche Bankgeschäfte in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringen möchte, benötigt gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) eine offizielle Genehmigung der BaFin. Die Betreiber von zinsacm.com verfügen nicht über eine solche Lizenz und stehen nicht unter Aufsicht der Behörde.
Die BaFin warnt ausdrücklich davor, über die genannte Website Geld zu investieren oder persönliche Daten preiszugeben. Anlegerinnen und Anleger sollten stets prüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet ist. Fehlt ein solcher Eintrag, ist äußerste Vorsicht geboten.
Bei bereits erfolgten Zahlungen oder Verdacht auf Betrug empfiehlt die BaFin, sofort die eigene Bank zu informieren, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und sich an eine Verbraucherschutzstelle oder einen spezialisierten Rechtsbeistand zu wenden.
Der Fall zinsacm.com ist ein weiteres Beispiel für professionell gestaltete Online-Plattformen, die mit vermeintlich attraktiven Zinsen locken, aber ohne jede behördliche Kontrolle agieren. Anleger sollten sich von hohen Renditeversprechen nicht täuschen lassen und bei unbekannten Anbietern immer kritisch bleiben.