Am 23. Juli 2025 veröffentlichte die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine wichtige Mitteilung zur Einschränkung des Fondsvertriebs durch einen internationalen Investmentriesen: Gemäß § 31 Abs. 4 in Verbindung mit § 50 Abs. 2 Z 5 des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) hat die FMA den weiteren Vertrieb von Anteilen an vier ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF), die von AXA Real Estate Investment Managers SGP verwaltet werden, in Österreich untersagt.
Von der Vertriebsuntersagung betroffen sind folgende Fonds:
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AXA CORE EUROPE FUND FEEDER S.C.A., SICAV-RAIF
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AXA CORE EUROPE FUND S.C.S., SICAV-SIF
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AXA LOGISTICS EUROPE FUND S.C.A. SICAV-RAIF
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Infrastructure Finance SCS-SIF – European Infra Senior (Floating) 2
Diese Fonds sind bislang als grenzüberschreitend vertriebene AIF aufgetreten und wurden überwiegend institutionellen Anlegern in Europa angeboten. Die FMA macht mit ihrer Entscheidung deutlich, dass sie bei der Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt keine Kompromisse eingeht, wenn es um die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und den Schutz potenzieller Investoren geht.
Die Untersagung bedeutet, dass der Vertrieb dieser Fonds an Anleger in Österreich mit sofortiger Wirkung eingestellt werden muss. Die genauen Gründe für die Maßnahme wurden von der FMA nicht im Detail kommuniziert, jedoch lässt der rechtliche Verweis auf das AIFMG vermuten, dass regulatorische Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Vertrieb in Österreich nicht (mehr) erfüllt wurden.
Für bestehende Anleger dürfte sich dadurch vorerst keine unmittelbare Auswirkung auf ihre bestehenden Beteiligungen ergeben, jedoch sollten sie sich bei Fragen an ihren jeweiligen Berater oder direkt an den Fondsanbieter wenden.
Die FMA setzt mit dieser Entscheidung ein klares Zeichen für die konsequente Durchsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften – auch gegenüber großen, international tätigen Marktteilnehmern.