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BaFin warnt vor falschem Jobangebot auf ada-handelssystem.com – Gefahr für Verbraucher

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einem betrügerischen Jobangebot, das derzeit auf der Website ada-handelssystem.com beworben wird. Interessenten sollen angeblich als „Support-Mitarbeiter*in (m/w/d) für Handelssysteme im Home-Office“ arbeiten.

Das Angebot wird unter dem Namen der ProMax Consult GmbH aus Nürnberg verbreitet – doch dieses Unternehmen existiert nicht mehr, es wurde aus dem Handelsregister gelöscht. Die Daten werden daher missbräuchlich verwendet.

Worin besteht die Gefahr?

Die Tätigkeit klingt harmlos, ist jedoch hochriskant und möglicherweise strafbar:

  • Bewerber sollen über ihr eigenes Bankkonto Zahlungen Dritter empfangen.

  • Diese Gelder sollen dann in Kryptowährungen umgewandelt und weitertransferiert werden.

Nach Einschätzung der BaFin stammen diese Gelder vermutlich von Personen, die selbst Opfer von Betrugsdelikten geworden sind. Damit können Bewerber unwissentlich in Geldwäsche und andere Straftaten verwickelt werden.

BaFin mahnt zur Vorsicht

Die Übermittlung von Geldern und Kryptowerten ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Wer sich auf ein solches Angebot einlässt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Die BaFin warnt bereits seit Längerem vor ähnlichen Tätigkeiten, die häufig als „Treuhandassistent/in“ bezeichnet werden.

Was sollten Betroffene tun?

  • Keine sensiblen Daten wie Bankinformationen herausgeben.

  • Keine Zahlungen oder Transfers durchführen.

  • Den Vorfall umgehend der Polizei oder Staatsanwaltschaft melden.

Ob ein Unternehmen zugelassen ist, können Verbraucher jederzeit in der BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen.

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