Aktenzeichen: 92 IN 62/25
Fulda, 16. Juli 2025 – Die angespannte wirtschaftliche Lage in der Pflegebranche fordert ein weiteres Opfer: Die DÖRING Intensiv- und Hauskrankenpflege GmbH mit Sitz in Petersberg ist in finanzielle Schieflage geraten. Auf Antrag der Techniker Krankenkasse hat das Amtsgericht Fulda die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Die Entscheidung wurde am 16. Juli 2025 um 16:00 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens unter dem Aktenzeichen 92 IN 62/25 getroffen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Torsten Nagel von der Kanzlei Scheurmann Schraad & Partner aus Bad Hersfeld bestellt. Er ist nun damit beauftragt, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und zu erhalten. Die Geschäftsführung – vertreten durch Simon Andreas Ehm – darf nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über das Unternehmensvermögen verfügen.
Diese Maßnahme zielt vor allem darauf ab, das Unternehmen in seinem gegenwärtigen Zustand zu stabilisieren und mögliche nachteilige Veränderungen oder Vermögensverschiebungen zu verhindern. Besonders heikel: Sämtliche Zahlungen durch Schuldner an die Pflegeeinrichtung wurden mit sofortiger Wirkung untersagt. Stattdessen sind sämtliche Zahlungseingänge nun ausschließlich über ein eingerichtetes Treuhandkonto abzuwickeln.
Darüber hinaus wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ausgesetzt – ein Signal, dass die Fortführung des Unternehmens zumindest vorerst geprüft werden soll. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen und eine vollständige Übersicht über Vermögenswerte und Schulden zu erstellen. Die Geschäftsleitung wurde verpflichtet, ein detailliertes Vermögensverzeichnis sowie Listen der Gläubiger und Schuldner vorzulegen.
Besonders prekär erscheint die Lage vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Bedeutung der DÖRING Intensiv- und Hauskrankenpflege GmbH für die regionale Versorgung schwerkranker und pflegebedürftiger Menschen. Ob eine Sanierung gelingen kann oder es letztlich zur endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, bleibt abzuwarten. Derzeit läuft die Prüfung, ob das noch vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Anordnung erfolgte auf Antrag eines gerichtlichen Sachverständigen und soll sicherstellen, dass im Interesse der Gläubiger keine Nachteile entstehen. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde darauf hingewiesen, dass sie zur vollständigen Kooperation verpflichtet ist – bis hin zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit ihrer Angaben, sofern das Gericht dies verlangt.
Die DÖRING Intensiv- und Hauskrankenpflege GmbH reiht sich damit in eine wachsende Zahl von Unternehmen aus dem Gesundheits- und Pflegesektor ein, die unter den zunehmenden wirtschaftlichen Belastungen, Fachkräftemangel und steigenden Betriebskosten ächzen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob sich eine Perspektive für das Unternehmen und seine Patienten eröffnet – oder ob ein weiterer Baustein in der pflegerischen Infrastruktur verloren geht.