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BaFin setzt ESAs-Leitlinien für Fit-&-Proper-Prüfung um

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wendet ab sofort die von den europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA (ESAs) veröffentlichten Leitlinien zum Informationsaustausch bei Fit-&-Proper-Prüfungen an. Ziel ist eine effizientere und einheitliche Aufsichtspraxis innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems.

Was beinhalten die neuen Leitlinien?

Die im November 2024 erlassenen Vorgaben verpflichten nationale Aufsichtsbehörden, ein einheitliches System für den Informationsaustausch zu nutzen. Dies betrifft die Beurteilung von:

  • Halterinnen und Haltern qualifizierter Beteiligungen,

  • Mitgliedern von Leitungsorganen sowie

  • Inhaberinnen und Inhabern von Schlüsselfunktionen bei Finanzinstituten und anderen Finanzmarktteilnehmern.

Das System soll verhindern, dass unzureichend geeignete oder unzuverlässige Personen leitende Funktionen übernehmen, und somit Integrität und Stabilität der Finanzmärkte stärken.

Status in Deutschland

  • BaFin nutzt das System bereits für den Austausch zu natürlichen Personen und hat die erforderlichen Kontaktstellen eingerichtet.

  • Für juristische Personen sollen die technischen Schnittstellen in den kommenden Jahren geschaffen werden. Die vollständige Umsetzung ist bis 2030 vorgesehen.

Warum ist das wichtig?

Die Fit-&-Proper-Prüfung ist ein zentrales Element zur Sicherstellung von Corporate Governance und aufsichtlicher Kontrolle im Finanzsektor. Durch den europaweit standardisierten Datenaustausch wird die Aufsicht transparenter, und potenzielle Risiken wie Interessenkonflikte oder fehlende Qualifikationen können frühzeitig erkannt werden.

Weitere Informationen

Die vollständigen Leitlinien sind auf den Websites der EBA, EIOPA und ESMA verfügbar.

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