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BaFin warnt vor Quantfinity: Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Lindsay_Jayne (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor Angeboten des Unternehmens „Quantfinity“ veröffentlicht. Nach den Erkenntnissen der Aufsicht betreiben die Betreiber der Website quantfinity.ai ohne die erforderliche Genehmigung Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen.

Besonders brisant: Im Impressum der Seite wird die ImmVolution GmbH mit Sitz in Regensburg als Anbieter genannt. Über das Vermögen dieser Gesellschaft wurde bereits das Insolvenzverfahren eröffnet – die Firma ist somit rechtlich aufgelöst.

Warum das problematisch ist
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Fehlt diese, sind die Angebote illegal. Verbraucherinnen und Verbraucher haben in solchen Fällen keinerlei Schutz und riskieren nicht nur ihr Geld, sondern häufig auch die missbräuchliche Verwendung ihrer persönlichen Daten.

Die BaFin weist darauf hin, dass Informationen zur Zulassung eines Anbieters jederzeit in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank der Behörde überprüft werden können.

Die Warnung stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Was sollten Verbraucher tun?
Wer bereits in Kontakt mit quantfinity.ai steht oder Zahlungen geleistet hat, sollte sofort tätig werden:

  • Zahlungen bei der Bank rückverfolgen und ggf. rückgängig machen

  • Anzeige bei der Polizei erstatten

  • Den Vorfall der BaFin melden

  • Anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um Schadensbegrenzung und Identitätsschutz sicherzustellen

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