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Warnung der BaFin: Unzulässige Krypto-Dienstleistungen auf cryptex-vip.com

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass die Website cryptex-vip.com ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen im Bereich von Kryptowerten in Deutschland anbietet. Die Betreiber der Plattform sind nicht bekannt, verfügen über keine Zulassung nach deutschem Recht und handeln somit unerlaubt.

Was bietet cryptex-vip.com an?

Nach Erkenntnissen der BaFin vermittelt die Website insbesondere sogenannte DeFi-Staking-Angebote. Beim Staking handelt es sich um einen Prozess, bei dem Nutzer ihre Kryptowährungen einem Netzwerk zur Verfügung stellen, um dieses zu stabilisieren – im Gegenzug verspricht die Plattform Belohnungen in Form zusätzlicher Krypto-Tokens. Solche Angebote fallen unter die Regulierung der BaFin, wenn sie gegenüber deutschen Kunden vermarktet oder angeboten werden.

Warum ist das problematisch?

In Deutschland unterliegen Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen der strengen Aufsicht der BaFin. Das bedeutet: Nur Unternehmen mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin dürfen solche Dienste anbieten. Diese Erlaubnis dient dem Anlegerschutz und soll gewährleisten, dass Anbieter bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen – etwa in Bezug auf Transparenz, Kapitalausstattung, Geschäftsorganisation oder Risikomanagement.

Im Fall von cryptex-vip.com ist dies nicht der Fall: Weder ist das Unternehmen bei der BaFin registriert noch wurde eine entsprechende Erlaubnis erteilt. Das bedeutet: Nutzer der Website setzen ihr Kapital einem erhöhten Risiko aus – unter anderem dem Risiko eines Totalverlusts.

Wie können sich Anleger schützen?

Die BaFin empfiehlt allen Interessierten, sich vor der Nutzung von Online-Plattformen gründlich zu informieren. Besonders bei Angeboten im Zusammenhang mit Kryptowährungen, Staking oder DeFi (Dezentralisierte Finanzdienste) ist besondere Vorsicht geboten. Informationen über registrierte und zugelassene Unternehmen stellt die BaFin in ihrer Unternehmensdatenbank zur Verfügung. Dort können Sie prüfen, ob ein Anbieter eine gültige Lizenz für den deutschen Markt besitzt.

Rechtliche Grundlage

Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Dieses Gesetz regelt unter anderem die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten in Deutschland und verpflichtet Anbieter zur Einhaltung bestimmter Zulassungsvoraussetzungen.

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