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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Energiegewinner Technik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 70c IN 107/25 hat das Amtsgericht Köln am zweiten Juli zweitausendfünfundzwanzig um 17:18 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Energiegewinner Technik GmbH angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 91446 eingetragene Gesellschaft hat ihren Sitz in der Aachener Straße 326 – 328 in 50933 Köln und wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Hubert Vienken, vertreten.

Die Energiegewinner Technik GmbH widmet sich der Entwicklung und dem Bau von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der rationellen Nutzung von Energie – ein Tätigkeitsfeld, das gerade in der heutigen Zeit von großer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung ist.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen bewahrt und geordnet gesichert werden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Amelung bestellt, dessen Kanzlei in der Wankelstraße 9 in 50996 Köln ansässig ist.

Ab sofort dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Ebenso ist es den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen direkt an die Energiegewinner Technik GmbH zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, sämtliche Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Alle Drittschuldner werden daher ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter strikter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen.

Mit dieser Maßnahme verfolgt das Gericht das Ziel, die wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger zu wahren und eine geordnete Abwicklung der finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft sicherzustellen.

Amtsgericht Köln, 02. Juli 2025

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