Die Stadt Limburg darf ihre geplante Aktion zur Reduzierung der Taubenpopulation nicht durchführen. Wie der Landkreis mitteilte, hat die Untere Naturschutzbehörde den Antrag der Stadt abgelehnt, bis zu 200 Stadttauben einzufangen und zu töten. Eine entsprechende Genehmigung wurde nicht erteilt. Begründet wurde die Entscheidung mit naturschutzrechtlichen Bedenken und fehlender Verhältnismäßigkeit.
Der Hintergrund: Bereits im November 2023 hatten die Limburger Stadtverordneten mehrheitlich beschlossen, die Zahl der Stadttauben zu reduzieren – notfalls durch Tötung. Vorausgegangen war ein Bürgerentscheid, bei dem sich trotz massiver Kritik von Tierschutzorganisationen und Fachverbänden eine knappe Mehrheit der Abstimmenden für die Maßnahme ausgesprochen hatte. Die Stadt folgte diesem Votum und beantragte daraufhin eine Genehmigung für den Eingriff.
Tierschützer kritisierten den geplanten Schritt von Anfang an scharf. Sie verwiesen auf tiergerechte Alternativen wie betreute Taubenschläge mit kontrollierter Ei-Austausch-Methode, die vielerorts erfolgreich angewendet werden. Auch Tierärzte und Biologen äußerten sich skeptisch gegenüber der Maßnahme und verwiesen auf die sozialen Strukturen von Taubenschwärmen, die durch gezieltes Töten meist nicht langfristig verändert würden.
Die Ablehnung der Genehmigung bedeutet nun einen Rückschlag für die Stadtverwaltung. Diese äußerte sich bislang nicht zur Entscheidung des Landkreises. Ob die Stadt gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen oder einen neuen Antrag mit überarbeiteten Maßnahmen stellen wird, ist derzeit offen.
Aus Sicht von Tierschutzverbänden ist die Entscheidung der Behörde ein wichtiger Erfolg. Man hoffe nun, dass die Stadt ein Umdenken einleite und auf nachhaltige, tierschutzkonforme Konzepte setze. Gleichzeitig sei die Ablehnung ein Signal an andere Kommunen, dass die gezielte Tötung von Wildtieren nicht ohne Weiteres genehmigt werde – auch dann nicht, wenn politische Mehrheiten dies befürworten.