Dark Mode Light Mode

Die SEK-Kraftwerke und Liegenschaften AG im Schutz der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3 IN 194/25 

Mit Beschluss vom 30. Juni 2025 um 13:30 Uhr hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) im Verfahren 3 IN 194/25 eine weitreichende Entscheidung über die Zukunft der SEK-Kraftwerke und Liegenschaften AG gefällt. Die Gesellschaft mit Sitz im Ortsteil Eiche, Birkenring 115 in Ahrensfelde, wird durch ihren Vorstand vertreten und war bislang im Bereich Kraftwerke und Immobilien ein etablierter Akteur, der insbesondere regional eine wichtige Rolle gespielt hat.

Doch trotz aller Ambitionen sieht sich das Unternehmen nun mit gravierenden finanziellen Problemen konfrontiert, die eine gerichtliche Sicherung des verbliebenen Vermögens notwendig machen. Das Amtsgericht ordnete daher die vorläufige Verwaltung des Vermögens an, um eine ungeordnete Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga aus Berlin bestellt. Mit seiner Bestellung liegt es nun in seinen Händen, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu prüfen und die Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung oder, falls nötig, eine geordnete Abwicklung zu schaffen.

Ab sofort darf die SEK-Kraftwerke und Liegenschaften AG keine Verfügungen mehr über ihre Vermögensgegenstände treffen — und das betrifft ausdrücklich auch Vermögenswerte oder Rechte, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters dürfen Geschäfte abgewickelt werden.

Zudem wurde den Schuldnern der Gesellschaft verboten, offene Beträge direkt an die AG zu zahlen. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. So wird verhindert, dass Gelder an der Insolvenzmasse vorbeifließen. Bereits laufende Zahlungen müssen unter Beachtung dieser Anordnung erfolgen.

Für Geschäftspartner, Investoren und Mitarbeiter bedeutet dieser Beschluss eine Phase der Unsicherheit, aber auch der Hoffnung: Der Betrieb ist nicht abrupt gestoppt — vielmehr wird geprüft, ob und wie die wirtschaftliche Substanz erhalten werden kann.

Ob sich die SEK-Kraftwerke und Liegenschaften AG am Ende durch eine Sanierung retten kann oder ob ihre Tätigkeiten in einer geordneten Abwicklung enden, liegt nun maßgeblich in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters — und im Vertrauen darauf, dass noch tragfähige Lösungen gefunden werden können.

Amtsgericht Frankfurt (Oder) – Insolvenzgericht
30. Juni 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Die VBZ Ruhr GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Next Post

Aktenzeichen 10 IN 459/25 — Die SAB GmbH unter strenger Aufsicht