Mit Beschluss vom 30. Juni 2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Heilbronn im Verfahren 10 IN 459/25 weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der SAB GmbH angeordnet. Das Bauunternehmen mit Sitz in der Berwanger Straße 7 in Kirchardt, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 770528, wird von Geschäftsführer Emanuel-Natanael Sabou geführt.
Die SAB GmbH ist im regionalen Baugewerbe tätig und hat sich in den vergangenen Jahren als zuverlässiger Partner in vielen Projekten etabliert. Doch nun gerät der Betrieb in schweres Fahrwasser: Finanzielle Schwierigkeiten führten zur Einleitung des Insolvenzeröffnungsverfahrens — ein Schritt, der drastische Maßnahmen erforderlich machte, um die verbliebene Vermögenssubstanz zu sichern.
Das Gericht hat daher die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt aus Mannheim als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort darf die SAB GmbH ohne dessen Zustimmung nicht mehr über ihre Vermögenswerte verfügen — jede Ausgabe, jede Bewegung auf den Geschäftskonten bedarf seiner Zustimmung.
Zusätzlich wurde der Schuldnerin ausdrücklich verboten, über ihre Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Die gesamte Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis darüber liegt nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter. Dr. Kleinschmidt wurde ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Damit wird verhindert, dass Vermögenswerte abfließen oder bevorzugt an einzelne Gläubiger gezahlt werden.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, wie Pfändungen oder einstweilige Verfügungen, wurden untersagt oder vorläufig eingestellt — mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen. Diese Schutzmaßnahmen sollen sicherstellen, dass eine geordnete Prüfung möglich ist, ob das Unternehmen die Kosten des Verfahrens decken kann und ob eine Rettungschance besteht.
Dr. Kleinschmidt darf zudem die Geschäftsräume betreten, Bücher einsehen, Unterlagen herausverlangen und Nachforschungen anstellen, um ein klares Bild über die wirtschaftliche Lage der SAB GmbH zu gewinnen.
Für Mitarbeiter, Kunden und Partner heißt das: Noch ist nichts endgültig entschieden. Die Anordnung schafft Zeit, um Optionen auszuloten — ob eine Sanierung realistisch ist oder ob eine geordnete Abwicklung unausweichlich wird.
Gegen diesen Beschluss steht der SAB GmbH das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Heilbronn eingereicht werden.
Amtsgericht Heilbronn – Insolvenzgericht
30. Juni 2025