Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der bislang gültige Freistellungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) aufgehoben werden. Diese Maßnahme tritt am 10. Juli 2027 in Kraft – zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Geldwäscheverordnung.
Die Verordnung wird die bisherigen nationalen Regelungen ersetzen und sieht eine europaweit einheitliche Aufsicht über Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor. Um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, hebt die BaFin nun vorsorglich bestehende Ausnahmen auf, die in der Vergangenheit bestimmten Unternehmen oder Geschäftsmodellen eine reduzierte geldwäscherechtliche Prüfungspflicht einräumten.
Mit dem Schritt will die Aufsicht sicherstellen, dass sich betroffene Unternehmen rechtzeitig auf die neuen europäischen Standards vorbereiten können. Die künftige Regelung soll mehr Transparenz und einheitliche Kontrollmechanismen innerhalb der EU schaffen und dadurch Schlupflöcher und regulatorische Grauzonen verringern.
Die Allgemeinverfügung mit den konkreten Regelungen und Hinweisen ist auf der Website der BaFin einsehbar. Unternehmen, die bislang unter eine Freistellung fielen, sollten sich zeitnah mit den Änderungen befassen und ihre Compliance-Strukturen entsprechend anpassen.