Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie einen von Italien eingeführten Kapitalpuffer für systemische Risiken in Teilen auch auf deutsche Kreditinstitute anwendet. Diese sogenannte reziproke Anwendung betrifft ausschließlich deutsche Institute, die über ein materiell relevantes Risikoengagement (Exposure) in Italien verfügen.
Hintergrund der Maßnahme ist die europäische Praxis, bestimmte makroprudenzielle Kapitalanforderungen eines Mitgliedstaates grenzüberschreitend anzuerkennen, um eine einheitliche Risikobewertung und Stabilität im Bankensystem zu fördern. In diesem Fall geht es um einen von der italienischen Aufsicht eingeführten Puffer, der bestimmte systemische Risiken im italienischen Finanzsystem adressieren soll.
Die Anerkennung erfolgt gemäß § 10e Absatz 9 des Kreditwesengesetzes (KWG), der die Umsetzung europäischer Vorgaben zur makroprudenziellen Überwachung in deutsches Recht überführt. Mit der Allgemeinverfügung stellt die BaFin sicher, dass auch deutsche Banken, die signifikante Kredit- oder sonstige Risikopositionen in Italien unterhalten, einen entsprechenden Kapitalpuffer vorhalten müssen.
Die Verfügung wurde auf der Website der BaFin veröffentlicht und ist für betroffene Institute verbindlich. Banken mit Italien-Engagement sollten ihre Kapitalplanung entsprechend anpassen. Ziel ist es, grenzüberschreitende Ansteckungseffekte im europäischen Bankensystem frühzeitig einzudämmen und die Finanzstabilität insgesamt zu stärken.