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FMA warnt vor Kreditanbieter „Kreditleben“ – Keine Konzession für Bankgeschäfte in Österreich

OpenIcons (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine offizielle Warnung vor dem Unternehmen Kreditleben veröffentlicht. Die Plattform, die unter der Internetadresse www.kreditleben.com erreichbar ist und eine Anschrift in 1030 Wien angibt, tritt als Anbieter von Geldkrediten und Darlehen auf – ohne dafür über die erforderliche behördliche Genehmigung zu verfügen.

Keine Erlaubnis für Bankgeschäfte

Nach Erkenntnissen der FMA ist Kreditleben nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 des Bankwesengesetzes (BWG) durchzuführen. Dies betrifft insbesondere den gewerblichen Abschluss von Geldkreditverträgen und die Vergabe von Gelddarlehen. Das Unternehmen besitzt weder eine Konzession noch steht es unter Aufsicht der FMA.

Warnung an Verbraucher

Die FMA mahnt eindringlich zur Vorsicht bei Finanzangeboten über diese Plattform. Es besteht das Risiko, Opfer unregulierter oder möglicherweise betrügerischer Geschäftspraktiken zu werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten keine finanziellen Verpflichtungen eingehen, ohne zuvor sorgfältig zu prüfen, ob das anbietende Unternehmen über eine gültige Lizenz verfügt.

So können Sie sich schützen

  • Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der FMA gelistet ist. Diese Auskunft ist öffentlich und online zugänglich.

  • Seien Sie skeptisch bei Anbietern, die nur per E-Mail (z. B. info@kreditleben.com) erreichbar sind oder keine transparente Unternehmensstruktur aufweisen.

  • Zahlen Sie niemals Geld im Voraus, etwa für vermeintliche Bearbeitungsgebühren oder Sicherheiten.

Rechtsgrundlage der Warnung

Diese Bekanntmachung erfolgt auf Basis des § 4 Abs. 7 BWG. Die FMA ist verpflichtet, in derartigen Fällen die Öffentlichkeit über unbefugte Anbieter zu informieren, um Verbraucher vor finanziellen Schäden zu schützen.

Für weitere Informationen oder bei Verdachtsmomenten können sich Betroffene direkt an die FMA oder die örtliche Polizei wenden.

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