Aktenzeichen: 11 IN 19/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auf der Freiheit Projekt Alter Fabrikhof GmbH hat das Amtsgericht Walsrode am 6. Juni 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.
Die Gesellschaft, ansässig am Walter-Christoph-Platz 1–3, 29699 Walsrode, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 208587 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Christian Schlüschen, wohnhaft Am Wald 9 A, 29640 Schneverdingen, vertreten.
Nach eingehender Prüfung kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Daher wurde der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen. Infolgedessen wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und es erfolgt keine weitere Abwicklung im Rahmen der Insolvenzordnung.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung steht sowohl der Antragstellerin als auch der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beim
Amtsgericht Walsrode
Lange Straße 29–33
29664 Walsrode
(Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101)
einzureichen.
Die Frist beginnt wahlweise mit der Zustellung, der Verkündung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach der Veröffentlichung gemäß § 9 InsO. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Walsrode.
Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts oder elektronisch eingereicht werden. Sie muss vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein, die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich die Einlegung der Beschwerde erklären. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts kann ebenfalls Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt. Hierfür gilt eine Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung oder anderweitiger Erledigung des Verfahrens.
Der Beschluss wurde am 6. Juni 2025 vom Amtsgericht Walsrode erlassen.