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Antisemitischer Übergriff in Frankreich: Urteile nach Gruppenvergewaltigung an jüdischem Mädchen gesprochen

succo / Pixabay

Nach einem erschütternden Fall sexualisierter Gewalt mit antisemitischem Hintergrund hat ein französisches Jugendgericht in Nanterre die Urteile gegen drei jugendliche Täter gefällt. Die Angeklagten hatten im vergangenen Sommer ein damals 12-jähriges jüdisches Mädchen in einem Pariser Vorort brutal misshandelt und schwer traumatisiert.

Die Tat ereignete sich im Juni 2024 im Henri-Regnault-Park in Courbevoie bei Paris. Laut Ermittlungen lauerten die drei muslimischen Jugendlichen dem Opfer gezielt auf, beschimpften es als „dreckige Jüdin“ und machten bedrohliche Anspielungen auf Israel. Im Anschluss kam es zur Gruppenvergewaltigung. Die Täter zwangen das Opfer zudem, nach der Tat einen Schwur abzulegen, niemandem etwas zu erzählen. Trotz dieser Drohungen offenbarte sich das Mädchen später ihrer Familie.

Die Anklage lautete unter anderem auf schwere Gruppenvergewaltigung wegen Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, schweren sexuellen Missbrauch, versuchte Erpressung, Verletzung der Privatsphäre, Morddrohungen und antisemitische Hassrede.

Zwei der Angeklagten, die zur Tatzeit 13 Jahre alt waren, wurden zu Haftstrafen von neun und sieben Jahren verurteilt. Der dritte Täter, der zum Zeitpunkt des Übergriffs erst 12 Jahre alt war und somit unter der französischen Strafmündigkeitsgrenze liegt, erhielt eine fünfjährige Erziehungsmaßnahme mit Heimunterbringung wegen Beihilfe. Er hatte die Tat gefilmt und die Aufnahmen verbreitet sowie das Opfer mit einem Feuerzeug bedroht.

Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung: „Es besteht kein Zweifel, dass sie nicht angegriffen oder vergewaltigt worden wäre, wenn sie nicht Jüdin gewesen wäre.“

Der Fall hatte in ganz Frankreich Entsetzen und eine breite gesellschaftliche Debatte über Antisemitismus und Jugendgewalt ausgelöst.

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