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BaFin warnt vor unseriösem Krypto-Anbieter grokr-lssc.com

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht eine Warnung vor den Angeboten auf der Website grokr-lssc.com aus. Nach den bisherigen Ermittlungen der BaFin bieten die Betreiber dieser Plattform Kryptowerte-Dienstleistungen an, ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein.

Die Anbieter werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und verstoßen damit gegen geltendes deutsches Aufsichtsrecht. Grundsätzlich dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit ausdrücklicher Genehmigung der BaFin erbracht werden. Fehlende Erlaubnisse deuten häufig auf nicht regulierte und damit für Anleger riskante Angebote hin.

Die BaFin rät allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, höchste Vorsicht bei Investitionen über grokr-lssc.com walten zu lassen. Eine fehlende Aufsicht bedeutet für Anleger nicht nur ein erhebliches finanzielles Risiko, sondern auch den möglichen vollständigen Verlust ihrer Investitionen.

Ob ein Anbieter ordnungsgemäß zugelassen ist, kann jederzeit über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Die Warnung der BaFin stützt sich auf die gesetzlichen Regelungen des § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMA-Marktaufsichtsgesetz).

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