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Liebesbetrug im Netz: Frau aus Mecklenburg-Vorpommern verliert 50.000 Euro an angeblichen Berufssoldaten

GraphixMade (CC0), Pixabay

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Frau Opfer eines sogenannten „Romance Scams“ geworden – also eines Liebesbetrugs im Internet. Nach Angaben der Polizei wurde sie von einem Mann kontaktiert, der sich als Berufssoldat ausgab. Im Laufe der Online-Kommunikation gewann er ihr Vertrauen und täuschte eine romantische Beziehung vor. In der Folge überwies die Frau dem Betrüger insgesamt rund 50.000 Euro.

Der angebliche Soldat soll der Frau glaubhaft gemacht haben, sich in einer Notlage zu befinden und finanzielle Unterstützung zu benötigen – eine gängige Masche in Betrugsfällen dieser Art. Die Opfer werden dabei über Wochen oder Monate emotional manipuliert, bis sie bereit sind, größere Geldsummen zu überweisen.

Der Fall ist kein Einzelfall: In den vergangenen Jahren sind ähnliche Betrugsfälle bundesweit gehäuft aufgetreten. Besonders betroffen sind laut Polizei Frauen im mittleren und höheren Alter. Die Täter agieren professionell und nutzen oft gefälschte Fotos, die sie von echten Profilen – etwa von Soldaten oder Ärzten – aus dem Internet kopieren.

Die Polizei warnt eindringlich vor solchen Betrugsmaschen. Hinweise auf einen möglichen Betrug sind etwa:

  • Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich online über soziale Netzwerke oder Dating-Plattformen.

  • Der vermeintliche Partner lebt angeblich im Ausland und gibt sich als Soldat, Arzt oder Geschäftsmann aus.

  • Bereits nach kurzer Zeit wird eine intensive emotionale Bindung aufgebaut.

  • Es folgen Bitten um Geld – angeblich wegen medizinischer Notfälle, Zollgebühren oder Reiseschwierigkeiten.

Die Ermittlungen in dem aktuellen Fall in Mecklenburg-Vorpommern dauern an. Die Polizei bittet mögliche weitere Geschädigte, sich zu melden und warnt vor weiteren Betrugsversuchen.

Tipp der Polizei:
Wer online eine neue Bekanntschaft macht, sollte grundsätzlich misstrauisch sein, insbesondere bei Geldforderungen. Im Zweifel sollte man sich an die örtliche Polizei oder eine Opferberatungsstelle wenden – und keine Überweisungen tätigen.

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