Frankfurt am Main / Bonn, 14. Mai 2025
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro gegen die publity AG festgesetzt. Hintergrund der Sanktion ist ein Verstoß gegen die Prospektverordnung (EU) 2017/1129, der sich im Jahr 2020 ereignete.
Das Unternehmen hatte seinerzeit Wertpapiere öffentlich angeboten, ohne zuvor einen gesetzlich vorgeschriebenen Wertpapierprospekt zu veröffentlichen, der von der BaFin genehmigt worden wäre. Damit wurde gegen die Pflicht aus Artikel 3 Absatz 1 der Prospektverordnung verstoßen.
Warum ist ein Wertpapierprospekt so wichtig?
Ein Wertpapierprospekt ist ein zentrales Instrument des Anlegerschutzes. Er informiert über:
- die wirtschaftliche Lage des Emittenten,
- die Eigenschaften der angebotenen Wertpapiere,
- sowie mögliche Risiken der Investition.
Anlegerinnen und Anleger sollen auf dieser Grundlage in der Lage sein, eine fundierte Entscheidung über eine Investition zu treffen. Eine Veröffentlichung des Prospekts vor dem öffentlichen Angebot ist daher zwingend erforderlich.
Rechtsfolgen bei einem Verstoß
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne vorherige Prospektveröffentlichung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das europäische Kapitalmarktrecht dar. Die BaFin kann Verstöße gemäß Prospektverordnung mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro oder drei Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens ahnden – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Im konkreten Fall entschied sich die BaFin für eine Geldbuße von 10.000 Euro. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Fazit
Die BaFin betont erneut die Bedeutung der Prospektpflicht als elementaren Bestandteil eines transparenten und fairen Kapitalmarkts. Unternehmen sind verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungen rechtzeitig und vollständig zu erfüllen, bevor sie Anlegerinnen und Anleger mit einem öffentlichen Angebot ansprechen.