Auf der Nordseeinsel Sylt sorgt ein Goldschakal für Aufregung – und bald wohl auch für Konsequenzen: Nach mehreren Rissen von Lämmern plant das schleswig-holsteinische Landesamt für Umwelt, eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des streng geschützten Tieres zu erteilen.
Laut Umweltminister Tobias Goldschmidt seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme erfüllt. Die „besonderen Umstände“, die eine Tötung rechtfertigen, lägen vor: Insbesondere die anhaltende Anwesenheit des Goldschakals auf der Insel würde erhebliche Schäden für die örtliche Schafhaltung bedeuten – ein bedeutender Wirtschaftsfaktor auf Sylt.
Der Goldschakal, der ursprünglich vor allem in südöstlichen Regionen Europas beheimatet war, breitet sich seit einigen Jahren zunehmend nach Mittel- und Nordeuropa aus – auch begünstigt durch den Klimawandel. In Deutschland unterliegt er dem besonderen Artenschutz, weshalb ein Abschuss nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt ist.
Bevor die Genehmigung rechtskräftig wird, erhalten Tierschutzorganisationen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Diese dürften den Schritt kritisch sehen, da sie in der Rückkehr des Goldschakals eher eine Bereicherung der Artenvielfalt als eine Bedrohung sehen. Naturschützer fordern stattdessen oft präventive Maßnahmen wie verbesserte Zäunung oder Herdenschutz.
Der Fall Sylt steht damit exemplarisch für einen wachsenden Konflikt zwischen Artenschutz und landwirtschaftlicher Praxis. Die endgültige Entscheidung über das Schicksal des Goldschakals dürfte weit über die Inselgrenzen hinaus Aufmerksamkeit erregen.