Aktenzeichen: 1508 IN 1815/25 – Beschluss des Amtsgerichts München vom 28. Mai 2025
Am 28. Mai 2025 um 11:00 Uhr hat das Amtsgericht München im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Figaro-muenchen GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Residenzstraße 13, 80333 München, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 249275 geführt und wird durch Geschäftsführer Eichfeld-Kilian Dirk vertreten.
Die Figaro-muenchen GmbH betreibt ihr Geschäft im Bereich der Friseur- und Schönheitsdienstleistungen in zentraler Lage in München – ein Markt, der in den vergangenen Jahren durch steigende Betriebskosten, Fachkräftemangel und verändertes Kundenverhalten unter Druck geraten ist. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens machte einen Insolvenzantrag erforderlich.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Patricia Wiese, Fürstenrieder Straße 281, 81377 München, bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und zu überwachen.
Wesentliche Inhalte des Beschlusses:
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Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – also über Konten, Forderungen, Waren oder sonstige Vermögenswerte – sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen.
(§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO) -
Ziel der Maßnahme:
Der Beschluss dient der Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin. So soll sichergestellt werden, dass Gläubigerinteressen gewahrt und die Insolvenzmasse nicht durch unkontrollierte Dispositionen geschmälert wird.
(§ 21 Abs. 1 InsO)
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann durch die Schuldnerin oder Gläubiger sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder – sofern keine individuelle Zustellung erfolgt – mit der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Frist beginnt mit dem jeweils frühesten Ereignis zu laufen.
Die Beschwerde ist beim
Amtsgericht München – Insolvenzgericht,
Pacellistraße 5, 80333 München,
schriftlich einzureichen oder dort zu Protokoll zu geben. Sie kann auch bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll erklärt werden – maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Gericht.
Die Beschwerdeschrift muss enthalten:
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Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
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Erklärung, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird
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Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Bevollmächtigten
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch elektronisch übermittelt werden, allerdings nicht per einfacher E-Mail. Zulässig sind unter anderem Übermittlungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das EGVP. Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Näheres dazu regeln die ZPO (§ 130a) sowie die ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung), abrufbar unter www.justiz.de.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht
Beschluss vom 28. Mai 2025
Aktenzeichen: 1508 IN 1815/25