Aktenzeichen: 27 IN 13/25 – Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 28. Mai 2025
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jarosch Einrichtungsdesign GmbH, mit Sitz in der Otto-Lilienthal-Straße 11, 49134 Wallenhorst, hat das Amtsgericht Osnabrück am 28. Mai 2025 eine Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Osnabrück unter der Handelsregisternummer HRB 216633 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Jonas Brockmann, wohnhaft in Wallenhorst, vertreten.
Bereits am 22. Mai 2025 um 12:23 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese sollte verhindern, dass während des Prüfverfahrens eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage eintritt und Gläubigerinteressen gefährdet werden.
Mit dem nun ergangenen Beschluss vom 28. Mai 2025 wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Dies bedeutet, dass er über die reine Überwachung hinaus nun auch aktiv im Namen der Insolvenzmasse handeln darf, sofern dies zur Wahrung, Sicherung oder Mehrung der Masse notwendig ist.
Ziel der Maßnahme:
Die zusätzliche Ermächtigung soll es dem Insolvenzverwalter ermöglichen, gezielt Maßnahmen zur Stabilisierung oder Vorbereitung einer möglichen Sanierung des Unternehmens zu treffen – etwa durch Verhandlungen mit Gläubigern, das Eintreiben offener Forderungen, die Fortführung notwendiger Verträge oder die Absicherung von Vermögenswerten.
Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss mit den konkret benannten Handlungen, zu denen der Insolvenzverwalter nun berechtigt ist, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Osnabrück eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück – Insolvenzgericht
Beschluss vom 28. Mai 2025
Aktenzeichen: 27 IN 13/25