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Cannafarm Arnstadt GmbH – ein Fall für das Bundesamt für Justiz?

wilhei (CC0), Pixabay

Es ist ein junges Unternehmen, über das wir hier schreiben – aber ein Unternehmen, das sich schon zu Beginn seiner unternehmerischen Tätigkeit nicht an gesetzliche Vorschriften hält. Damit ist es sicherlich ein Fall für das Bundesamt für Justiz.

Hinterlegt wurde bisher lediglich eine Rumpfbilanz aus dem Jahr 2021 – vermutlich dem Gründungsjahr. Doch die Bilanzen für 2022 und 2023, die längst zur Offenlegung fällig wären, fehlen bis heute.

Nun, bei der Vielzahl an Firmen, die wir mit dem Geschäftsführer Jörg Löser in Verbindung bringen, kann einem das natürlich schon mal durchrutschen. Aber keine Sorge, Herr Löser – wir behalten das im Auge. Versprochen.

Denn wie Sie wissen: Auf das Unternehmen MABEWO AG haben wir bereits seit geraumer Zeit ein kritisches Auge geworfen – und mit diesem Unternehmen bringen wir Ihre Person in Verbindung. Ich denke, das können Sie sicher nachvollziehen.

cannabispharm

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