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Warnung der BaFin: Castilage Investment Company operiert ohne Erlaubnis – dubiose Plattform unter castilage.com aktiv

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor der Online-Plattform castilage.com (zuvor: distinction.info) herausgegeben. Nach Erkenntnissen der Behörde bietet die angebliche Castilage Investment Company, die sich als in Frankfurt ansässig ausgibt, ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland an.

Vorsicht vor falschen Versprechungen

Die Plattform wirbt mit scheinbar professionellem Auftritt und dem Eindruck regulierter Seriosität. Doch dieser Eindruck täuscht: Weder das Unternehmen noch die angebotenen Dienste sind von der BaFin zugelassen oder beaufsichtigt. Damit fehlt jede rechtliche Grundlage für die angebotenen Dienstleistungen – ein klarer Verstoß gegen geltende Finanzmarktgesetze.

Erlaubnispflicht – Schutz für Anleger

In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte und der Umgang mit Kryptowerte-Dienstleistungen nur unter Einhaltung strenger gesetzlicher Vorgaben und mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Diese Vorschriften dienen dem Schutz von Anlegerinnen und Anlegern, etwa vor Betrug, Insolvenzrisiken oder Intransparenz.

Die BaFin macht deutlich: Wer ohne Zulassung handelt, agiert illegal – unabhängig davon, wie professionell der Internetauftritt gestaltet ist oder welche Renditen versprochen werden.

Ihre Sicherheit – prüfen statt vertrauen

Die BaFin rät Anlegerinnen und Anlegern dringend dazu, jeden Anbieter vor einer Geldanlage in der Unternehmensdatenbank der BaFin zu überprüfen. Diese öffentlich zugängliche Datenbank zeigt, ob ein Unternehmen über die notwendige Zulassung verfügt.

Zudem empfiehlt die BaFin: Seien Sie wachsam bei unrealistisch hohen Gewinnversprechen, drängender Kommunikation und ausländischen Kontaktdaten – all das sind häufige Hinweise auf Betrugsversuche im Internet.

Gesetzliche Grundlage der Warnung

Diese BaFin-Meldung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Beide Vorschriften ermöglichen es der Behörde, vor unseriösen und unerlaubten Geschäftspraktiken zu warnen, um Verbraucher zu schützen.

Fazit:
Wer über castilage.com investieren möchte, sollte äußerste Vorsicht walten lassen. Castilage Investment Company ist in Deutschland nicht lizenziert – es besteht der dringende Verdacht auf unerlaubte Finanzaktivitäten. Die BaFin rät: Hände weg von nicht zugelassenen Anbietern – schützen Sie Ihr Geld vor möglichen Verlusten durch betrügerische Plattformen.

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