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Stacks-de.com: BaFin warnt vor unerlaubten Finanz- und Krypto-Angeboten

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website stacks-de.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an – unter dem Namen „Stacks“.

Zudem liegen der BaFin Hinweise vor, dass derselbe Anbieter zuvor bereits eine nahezu identische Website unter der inzwischen deaktivierten Domain stacks-finanzen.de betrieben hat.

Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher:
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen nur mit Genehmigung der BaFin angeboten werden. Plattformen, die ohne diese Erlaubnis agieren, handeln rechtswidrig. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, können Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Rechtliche Grundlage:
Die Warnung basiert auf
§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie
§ 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Schützen Sie Ihr Geld:
BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter raten zu besonderer Vorsicht bei Online-Geldanlagen. Prüfen Sie Anbieter sorgfältig, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.

Zusätzliche Tipps und Hinweise, wie Sie sich vor Finanzbetrug schützen können, bietet die Podcastreihe der BaFin „Vorsicht, Betrug“.

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