Dark Mode Light Mode

BaFin warnt: Valurium Ltd. bietet Aktien der Curve Energy Corp. ohne genehmigten Prospekt an

Lindsay_Jayne (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor dem Verdacht eines unerlaubten öffentlichen Angebots von Wertpapieren durch die Gesellschaft Valurium Ltd.. Nach Informationen der Aufsicht werden derzeit Aktien der Curve Energy Corp. in Deutschland angeboten – ohne einen dafür erforderlichen, genehmigten Wertpapierprospekt.

Laut BaFin erfolgt der Vertrieb unaufgefordert, etwa über Direktansprachen potenzieller Anlegerinnen und Anleger. Ein entsprechender Prospekt wurde bei der BaFin nicht eingereicht oder gebilligt – ein klarer Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen die EU-Prospektverordnung.

Was ist das Problem?

In Deutschland dürfen Wertpapiere wie Aktien grundsätzlich nur dann öffentlich angeboten werden, wenn zuvor ein von der BaFin genehmigter Prospekt veröffentlicht wurde (Art. 3 Abs. 1 EU-Prospektverordnung). Dieser Prospekt dient dazu, Anleger über die wesentlichen Risiken, Inhalte und Hintergründe eines Wertpapierangebots zu informieren.

Fehlt ein solcher Prospekt, fehlt auch die rechtliche Grundlage für das Angebot – und Anlegerinnen und Anleger laufen Gefahr, unvollständig oder irreführend informiert zu werden.

Die BaFin stellt klar:

„Ein öffentliches Angebot ohne gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Rechtsverstoß dar.“

Was prüft die BaFin bei einem Prospekt?

Im Rahmen eines sogenannten Prospektbilligungsverfahrens prüft die BaFin, ob der Prospekt:

  • alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinformationen enthält,

  • in sich schlüssig und verständlich formuliert ist.

Wichtig: Die BaFin prüft nicht die wirtschaftliche Seriosität des Emittenten, nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben und auch nicht das Geschäftsmodell oder die Werthaltigkeit des Investments. Für die Inhalte haften allein die Prospektverantwortlichen (nach §§ 9–10 WpPG).

Rechtsfolgen für Anbieter

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sieht unter anderem vor:

  • Bußgelder von bis zu fünf Millionen Euro oder

  • drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des letzten Geschäftsjahres.

  • In besonders schweren Fällen kann die Geldbuße bis zum Doppelten des wirtschaftlichen Vorteils aus dem Verstoß betragen.

Zudem besteht für Anbieter und Emittenten bei Verstößen gegen die Prospektpflicht eine zivilrechtliche Haftung gegenüber geschädigten Anlegern.

Was sollten Anleger jetzt tun?

Die BaFin rät dringend:

Keine Investition tätigen, wenn kein Prospekt vorliegt oder Zweifel an der Zulässigkeit des Angebots bestehen.
Eigenständig prüfen, ob ein Wertpapierprospekt für das betreffende Angebot bei der BaFin hinterlegt ist – z. B. über die Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ auf der Website der BaFin.
✅ Bei Verdacht auf einen Verstoß oder zweifelhafte Angebote Hinweise an die BaFin übermitteln, insbesondere Kontaktdaten, Vertragsunterlagen, Kontoverbindungen oder E-Mail-Korrespondenzen.

Fazit:

Im Fall der Valurium Ltd. liegt nach Einschätzung der BaFin der hinreichend begründete Verdacht vor, dass in Deutschland Aktien der Curve Energy Corp. ohne gesetzlich erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten werden.
Damit wäre das Vorgehen rechtswidrig und für Anleger hochriskant. Die BaFin mahnt zur Vorsicht und ruft zur Mithilfe bei der Aufklärung auf.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Grazer vor Gericht: Prozess nach versuchtem Mord mit Pfeil und Bogen

Next Post

Sicherungsmaßnahmen gegen WorldHome Berlin Bau GmbH aufgehoben