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FIL Fondsbank GmbH: BaFin ordnet Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an

IO-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat der FIL Fondsbank GmbH mehrere Maßnahmen auferlegt, um die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Diese Entscheidung folgt einer Sonderprüfung, die 2024 durchgeführt wurde und Mängel in bestimmten Bereichen der Bank aufdeckte. Zu den festgestellten Schwächen gehörten das Informationsrisikomanagement, das IT-Service-Continuity-Management und die IT-Revision.

Die BaFin hat nun angeordnet, dass die Bank die identifizierten Mängel unverzüglich behebt. Um sicherzustellen, dass dies effektiv geschieht, hat die BaFin einen Sonderbeauftragten zur Überwachung der Mängelbeseitigung eingesetzt. Zusätzlich wurde die FIL Fondsbank aufgefordert, mehr Eigenkapital vorzuhalten, um die finanziellen Anforderungen zu decken, bis die organisatorischen Mängel behoben sind.

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ist gemäß § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) für Banken und Finanzinstitute von entscheidender Bedeutung. Sie gewährleistet, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und dass das Unternehmen effizient und risikobewusst arbeitet. Fehlt es an einer solchen Organisation, wie es bei der FIL Fondsbank festgestellt wurde, kann die BaFin auf verschiedene Weise eingreifen, um die Situation zu korrigieren.

Die BaFin ist auch befugt, von einem betroffenen Institut die Einhaltung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen zu verlangen, bis die Mängel behoben sind. In diesem Fall ist die FIL Fondsbank verpflichtet, ihre Eigenmittel so anzupassen, dass sie auch den erhöhten Anforderungen gerecht wird.

Die Maßnahmen, die seit dem 5. Mai 2025 in Kraft sind, sollen sicherstellen, dass die FIL Fondsbank ihre organisatorischen Defizite schnell und nachhaltig beseitigt. Die Bank hat nun die Aufgabe, die erforderlichen Änderungen in ihrer Struktur umzusetzen, um eine nachhaltige und gesetzestreue Geschäftstätigkeit zu gewährleisten.

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