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Berginkasso AG / berginkasso.ch – Kein Eintrag im Handelsregister, kritische Prüfung empfohlen
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Berginkasso AG / berginkasso.ch – Kein Eintrag im Handelsregister, kritische Prüfung empfohlen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Website berginkasso.ch tritt unter dem Namen Berginkasso AG auf und gibt als Geschäftsadresse Bälliz 10, 3600 Thun (Schweiz) an. Eine Überprüfung im Zentralen Schweizer Handelsregister (Zefix) zeigt jedoch, dass für diesen Unternehmensnamen kein Eintrag vorhanden ist. Auch lässt sich unter dieser Adresse aktuell kein verifizierbarer Geschäftssitz der Firma feststellen.

Der Name „AG“ (Aktiengesellschaft) ist in der Schweiz gesetzlich geschützt und darf nur von eingetragenen Firmen verwendet werden. Das Auftreten unter einem nicht registrierten AG-Namen kann irreführend sein und ist unter Umständen ein Hinweis auf ein rechtlich fragwürdiges Geschäftsgebaren. Die fehlende Registrierung bedeutet auch, dass kein gesetzlicher Verwaltungsrat oder Kapitalnachweis hinterlegt ist – ein Umstand, der bei einem Inkassodienstleister besonders relevant ist.

Auf der Website werden Leistungen im Bereich Inkasso und Forderungsmanagement beworben. Dabei ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht erkennbar, ob das Unternehmen über eine behördliche Bewilligung zur Ausübung dieser Tätigkeiten verfügt – insbesondere im Hinblick auf das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie mögliche aufsichtsrechtliche Vorschriften durch kantonale oder eidgenössische Instanzen.

Empfehlung zur Vorsicht

In Anbetracht der folgenden Punkte ist eine kritische Prüfung vor jeder geschäftlichen Zusammenarbeit ratsam:

  • Verwendung des Begriffs „AG“ ohne HR-Eintrag

  • Keine geprüften Angaben zu Geschäftsleitung oder Gesellschaftern

  • Keine erkennbare behördliche Zulassung oder Aufsicht

  • Allgemein gehaltene Website-Inhalte ohne klare rechtliche Rahmenbedingungen

Wer in Kontakt mit der Berginkasso AG tritt – sei es als Kunde, Geschäftspartner oder Betroffener einer Inkassoanfrage – sollte unbedingt darauf achten, Vertragspartner und rechtliche Zuständigkeiten eindeutig zu klären.

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