Fast-Food-Riese Burger King muss sich vor einem US-Bundesgericht wegen irreführender Werbung verantworten. In einer Sammelklage werfen 19 Kunden dem Unternehmen vor, die Größe des beliebten Whoppers und anderer Menüartikel in der Werbung deutlich zu übertreiben.
Am 5. Mai lehnte der US-Bezirksrichter Roy K. Altman in Florida den Antrag von Burger King ab, die Klage abzuweisen. Die Klage stammt aus dem Jahr 2022 und wurde von Kunden aus 13 verschiedenen Bundesstaaten eingereicht.
Die Vorwürfe: Übertriebene Größe in der Werbung
Laut Klageschrift werben Burger-King-Spots und Werbematerialien seit 2017 mit größeren Burgern, die überdimensionale Fleischpatties und Zutaten zeigen, die über das Brötchen hinausreichen. Die tatsächlichen Burger, die Kunden erhalten, seien jedoch bis zu 35 % kleiner und enthielten weniger als die Hälfte des Fleisches im Vergleich zu den abgebildeten Produkten.
Die Kläger fordern nicht nur eine finanzielle Entschädigung, sondern verlangen auch, dass Burger King entweder die irreführenden Werbemaßnahmen einstellt oder die Produktdarstellung an die Realität anpasst.
Burger King wehrt sich: „Keine Täuschung, nur Styling“
Burger King argumentiert, dass die in der Werbung gezeigten Burger mit denselben Fleischpatties hergestellt würden wie die tatsächlich servierten. Der Unterschied liege lediglich darin, dass die Zutaten für die Fotos optisch ansprechender arrangiert wurden.
In einem offiziellen Statement gegenüber USA TODAY bezeichnete das Unternehmen die Vorwürfe als „falsch“:
„Die flame-grilled Beef Patties, die in unserer Werbung gezeigt werden, sind die gleichen, die wir täglich an Millionen Gäste in den USA ausgeben.“
Der Anwalt von Burger King betonte zudem, dass es allgemein bekannt sei, dass Werbefotos von Speisen besonders appetitlich gestaltet würden. Zutaten werden bewusst nach vorne gezogen, um sichtbar zu sein – dies sei jedoch kein Betrug, weder in Florida noch anderswo.
Warum die Klage nicht abgewiesen wurde
Richter Altman entschied, dass die Vorwürfe „über bloße Übertreibung oder Werbung hinausgehen“. Er stellte fest, dass die Werbung die tatsächliche Größe der Produkte in einem „wesentlich höheren Maß“ übersteige, insbesondere in den Kampagnen nach 2017, die den Whopper deutlich größer darstellen als frühere Anzeigen.
Diese Entscheidung hebt den Fall von ähnlichen Klagen gegen McDonald’s und Wendy’s ab, die 2023 von einem Bundesgericht in Brooklyn abgewiesen wurden. Eine weitere Klage gegen Subway wegen irreführender Angaben zur Menge des Sandwichfleisches ist noch anhängig.
Vergleich: Andere Fast-Food-Klagen wegen irreführender Werbung
Die Klage gegen Burger King ist kein Einzelfall. Auch andere große Fast-Food-Ketten standen in letzter Zeit wegen irreführender Produktdarstellungen vor Gericht:
- McDonald’s und Wendy’s: Beide Unternehmen wurden 2023 wegen angeblich übertriebener Darstellungen ihrer Burgergrößen verklagt. Kläger argumentierten, dass die gezeigten Burger deutlich mehr Fleisch und Belag enthielten als die tatsächlich verkauften Produkte. Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass die Darstellung als „Werbeübertreibung“ zu werten sei, die dem Verbraucher bewusst sei.
- Subway: Die Kette sieht sich mit einer Klage konfrontiert, die behauptet, dass die angegebene Fleischmenge in einigen Sub-Sandwiches nicht der tatsächlichen Portion entspricht. Vor allem bei Angeboten wie dem „Footlong Sub“ soll die tatsächliche Länge und Menge deutlich geringer ausfallen. Die Klage ist noch anhängig.
- Taco Bell: Auch Taco Bell sah sich im vergangenen Jahr mit einer ähnlichen Klage konfrontiert. Kunden warfen der Kette vor, die Menge an Füllung in Burritos deutlich zu übertreiben. Das Gericht entschied zugunsten von Taco Bell und argumentierte, dass Abweichungen zwischen Werbefotos und realen Produkten im Rahmen des Erlaubten seien.
Irreführende Werbung: Ein wiederkehrendes Problem?
In den letzten Jahren häuften sich Klagen gegen Fast-Food-Ketten wegen übertriebener Darstellungen von Produkten. Burger King sieht sich mit der Frage konfrontiert, ob die gezeigten Werbebilder eine realistische Erwartung beim Verbraucher erzeugen oder ob die Differenz zwischen Abbildung und Realität als Betrug gewertet werden kann.
Verbraucherschutzexperten weisen darauf hin, dass viele Unternehmen ihre Produkte „visuell aufwerten“, um die Attraktivität zu steigern. Doch die Grenze zwischen ansprechender Präsentation und irreführender Werbung ist juristisch umstritten.
Fazit: Ein Urteil mit Signalwirkung?
Sollte die Klage Erfolg haben, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die gesamte Fast-Food-Industrie haben. Andere Ketten wie McDonald’s und Subway haben bereits ähnliche Vorwürfe abgewehrt, doch die Entscheidung von Richter Altman zeigt, dass die Gerichte zunehmend geneigt sind, die Erwartungen der Verbraucher ernster zu nehmen.
Experten erwarten, dass der Prozess weitreichende Debatten über Werbeethik und Verbrauchertäuschung auslösen könnte. Ob Burger King den Fall gewinnt oder verliert – die Frage, wie weit Werbeversprechen gehen dürfen, wird die Fast-Food-Branche noch länger beschäftigen.