Ein großer Schweinemastbetrieb in Deutschland, der rund 4.000 Tiere hält, sieht sich derzeit mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konfrontiert. Die Vorwürfe betreffen mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Der Betrieb beliefert unter anderem große Schlachthöfe wie Westfleisch und liefert Fleisch, das mit dem umstrittenen Tierwohllabel gekennzeichnet ist – ein freiwilliges Programm, das mindestens die Haltungsstufe 2 vorschreibt.
Die Ermittlungen wurden angestoßen, nachdem Tierschützer mit verdeckten Aufnahmen aus den Ställen des Betriebs schwerwiegende Missstände dokumentierten. Die Bilder zeigen krankheitsgeplagte, leidende und tote Schweine, was Fragen zur tatsächlichen Umsetzung der Tierschutzstandards aufwirft. Besonders brisant: Das Fleisch aus dem Betrieb war in Supermärkten und Discountern erhältlich, gekennzeichnet mit dem Tierwohllabel, das ein gewisses Maß an Tierschutz garantieren soll.
Auf die Recherchen reagierte die „Initiative Tierwohl“, die das Tierwohllabel vergibt. Sie sperrte den Betrieb zunächst aus ihrem Programm und erklärte, dass sie alle teilnehmenden Betriebe regelmäßig überprüfe. Trotz der erschreckenden Aufnahmen konnte bei einer vor Ort durchgeführten Kontrolle jedoch keine schwerwiegenden Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt werden. Dennoch wurde ein Sanktionsverfahren eingeleitet, und die weitere Teilnahme des Betriebs am Programm ist an Auflagen geknüpft. Die Initiative kündigte an, den Betrieb künftig intensiver und unangekündigt zu kontrollieren.
Die Undercover-Ermittlungen des NDR, die dem Magazin vorliegen, untermauern die Vorwürfe. Der Groß- und Nutztiertierarzt Dirk Hoffmann äußerte sich nach Sichtung des Bildmaterials besorgt über den Zustand der Tiere und sprach von einem klaren Managementproblem des Betriebs. Laut Hoffmann zeigten die Aufnahmen gravierende Mängel, die auf eine unzureichende Versorgung der Tiere hinwiesen.
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg kritisierte in der Folge das Tierwohllabel scharf. Er bemängelte, dass das Siegel nicht den gewünschten Tierschutzstandard widerspiegele und Verbraucher in die Irre führe, wie immer wiederkehrende Skandale belegen würden.
Der Schweinemäster verteidigte sich über seinen Anwalt und erklärte, dass die Aufnahmen nur einzelne erkrankte oder verletzte Tiere zeigten, die sich in einer Krankenbucht befunden hätten und tierärztlich behandelt wurden. Er wies darauf hin, dass nach den Aufnahmen durchgeführte Kontrollen die Vorwürfe nicht bestätigt hätten. Zudem zeigte sich der Betrieb nicht bereit, einem Interview oder einem Stallbesuch durch das NDR-Team zuzustimmen.
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob die Hinweise auf die Tierschutzverstöße ausreichen, um strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten. Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Diskussion um die Effektivität von freiwilligen Tierschutzsiegeln und die tatsächliche Umsetzung von Tierschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft.