Staatsanwaltschaft ermittelt – Verbraucherschützer kritisieren Tierwohllabel als „beruhigendes Feigenblatt“
Der Verdacht wiegt schwer: Gegen einen großen deutschen Schweinemastbetrieb mit rund 4.000 Tieren laufen derzeit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Auslöser sind verdeckte Aufnahmen von Tierschützern, die kranke, verletzte und tote Tiere zeigen. Recherchen des NDR-Verbrauchermagazins Markt bringen nun nicht nur den Betrieb selbst, sondern auch die Kontrollmechanismen ins Visier der Öffentlichkeit.
Lieferant für große Schlachthöfe – Fleisch mit Tierwohllabel im Handel
Der Betrieb beliefert unter anderem große Schlachtkonzerne wie Westfleisch. Besonders brisant: In Supermärkten und Discountern wurde Fleisch aus dem Hof mit dem freiwilligen Tierwohllabel verkauft, das mindestens Haltungsstufe 2 garantiert. Verbraucherschützer schlagen Alarm.
Initiative Tierwohl: Sperrung und Sanktionsverfahren eingeleitet
Die „Initiative Tierwohl“, die das Label vergibt, erklärte gegenüber dem NDR, sie habe den Betrieb nach Sichtung des Materials vorübergehend gesperrt und ein Sanktionsverfahren eingeleitet. Zwar seien bei unangekündigten Vor-Ort-Kontrollen keine gravierenden Verstöße festgestellt worden, dennoch müsse der Betrieb nun Auflagen erfüllen und ein Konzept zur Optimierung vorlegen. Künftig werde man noch engmaschiger und unangekündigt kontrollieren.
Veterinär: „Eindeutig ein Managementproblem“
Nutz- und Großtierarzt Dirk Hoffmann zeigte sich nach Sichtung der Bildaufnahmen besorgt: „Das Gesamtbild sieht nicht gut aus. Wir sehen viele zurückgebliebene Tiere, deutliche Größenunterschiede – das spricht eindeutig für ein Managementproblem. Und damit liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor.“
Verbraucherschützer üben grundsätzliche Kritik
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg stellt das Tierwohllabel grundsätzlich infrage: „Das ist aus unserer Sicht kein echtes Tierwohl-Siegel, bei dem Verbraucherinnen und Verbraucher beruhigt einkaufen können. Skandale wie dieser zeigen das immer wieder.“
Betrieb weist Vorwürfe zurück
Der Schweinemäster ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass einzelne Aufnahmen gezielt verletzte oder kranke Tiere in Krankenbuchten zeigten, die zum Zeitpunkt der Videoaufnahmen tierärztlich behandelt worden seien. Es lägen „keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz“ vor. Nach dem Bekanntwerden der Aufnahmen durchgeführte amtliche Kontrollen hätten die Vorwürfe nicht bestätigt. Ein Interview oder eine Stallbesichtigung lehnte der Betrieb ab.
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob es zu Anklagen kommt. Der Fall wirft erneut ein kritisches Licht auf die Kluft zwischen Tierwohl-Versprechen im Handel und der Realität in manchen Mastbetrieben.