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Interview mit der Dresdner Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur elektronischen Patientenakte (ePA)
INTERVIEW MIT POLITIKEXPERTE THOMAS BREMER

Interview mit der Dresdner Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur elektronischen Patientenakte (ePA)

athree23 (CC0), Pixabay

Redaktion: Frau Bontschev, aktuell läuft die Testphase der elektronischen Patientenakte in einigen Regionen – begleitet von technischen Problemen und wachsender Kritik aus der Ärzteschaft. Wie beurteilen Sie das Vorhaben juristisch?

Kerstin Bontschev: Die Grundidee der ePA ist zweifellos zukunftsweisend. Sie verspricht effizientere Behandlungen, weniger Doppeluntersuchungen und eine bessere Koordination. Aber diese Vorteile entstehen nur, wenn das System zuverlässig funktioniert – und das ist im Moment offensichtlich nicht der Fall. Aus juristischer Sicht stellen sich außerdem ernste Fragen in Bezug auf Datenschutz, Haftung und technische Verlässlichkeit.

Redaktion: Ärztinnen und Ärzte berichten von Ausfällen, komplizierten Hotlines und zusätzlichem Aufwand. Ist das rechtlich tragbar?

Bontschev: Nein, nicht in der jetzigen Form. Wenn ein verpflichtendes System eingeführt wird, das nachweislich nicht stabil funktioniert, dann ist das ein Risiko – für die Behandelnden, aber auch für die Patientinnen und Patienten. Die Rechtslage verlangt von Ärzten, dass sie mit größter Sorgfalt arbeiten. Wenn aber Zugriffe scheitern oder Daten fehlen, entsteht eine rechtliche Grauzone. Haftungsfragen könnten aufkommen, wenn etwa durch eine fehlende Information ein Behandlungsfehler passiert.

Redaktion: Manche Mediziner sprechen offen davon, dass die ePA aktuell „nicht funktioniert“. Droht hier ein Vertrauensverlust?

Bontschev: Absolut. Wenn die elektronische Patientenakte als Wundermittel verkauft wird, in der Praxis aber eine Belastung darstellt, schadet das der gesamten Digitalisierung im Gesundheitswesen. Vertrauen ist in der Medizin entscheidend – ohne verlässliche Technik und transparente Kommunikation verspielt man dieses Vertrauen leichtfertig.

Redaktion: Muss der Gesetzgeber reagieren?

Bontschev: Ja, und zwar dringend. Es wäre unverantwortlich, den geplanten Rollout Ende April wie vorgesehen durchzuziehen, obwohl klar ist, dass das System noch nicht stabil läuft. Der Gesetzgeber muss hier die Bremse ziehen, die Testphase verlängern und die Infrastruktur verbessern. Vor allem braucht es verbindliche Standards für Schnittstellen, Datenschutz und Support – sonst wird aus einem sinnvollen Projekt ein juristisches Problemfeld.

Redaktion: Was müsste konkret besser gemacht werden?

Bontschev: Die ePA muss freiwillig, transparent und praxistauglich sein. Datenschutzrechtlich braucht es höchste Standards. Und technisch muss sie so stabil laufen, dass sie im Notfall wirklich hilft – nicht behindert. Wenn ein Notarzt keinen Zugriff auf die ePA hat, ist das System nicht zu Ende gedacht. Der Anspruch, jederzeit und überall verfügbar zu sein, muss eingelöst werden, bevor man voll ausrollt.

Redaktion: Also lieber langsam, dafür nachhaltig?

Bontschev: Ganz genau. Eine überhastete Einführung nützt niemandem – im Gegenteil, sie gefährdet das Projekt. Wenn wir es richtig machen, kann die ePA ein echter Fortschritt für unser Gesundheitssystem sein. Aber nicht um jeden Preis.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.

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