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Nach Urteil gegen Eventim: Verbraucherzentrale reicht Musterklage ein

witwiccan / Pixabay

Es geht um viel Geld und Verbraucherrechte: Nachdem das Landgericht München I die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Eventim zur Erstattung von Vorverkaufsgebühren bei abgesagten Veranstaltungen für unwirksam erklärt hat, geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun einen Schritt weiter: Er hat eine Musterfeststellungsklage eingereicht.
Verbraucher:innen können sich ab sofort in das Klageregister eintragen.

Hintergrund: Gebühren trotz abgesagter Veranstaltungen

Seit Beginn der Corona-Pandemie 2020 häuften sich die Beschwerden: Eventim hatte zwar den Ticketpreis für ausgefallene Veranstaltungen erstattet, aber einen Teil der Vorverkaufsgebühren einbehalten. Die AGB sahen vor, dass diese Gebühren selbst bei Absage oder Verlegung nicht zurückgezahlt werden müssten.

Das Landgericht München I entschied, dass diese Klausel unzulässig sei.

  • Intransparent: Die Gebührenhöhe war nicht klar ausgewiesen.

  • Unangemessene Benachteiligung: Kunden konnten das wirtschaftliche Risiko nicht abschätzen.

  • Kein pauschaler Ausschluss der Erstattung möglich.

Warum klagt der vzbv jetzt?

Trotz des Urteils soll Eventim weiterhin Gebühren einbehalten. Der vzbv hält das für rechtswidrig und hat deshalb eine Musterklage eingereicht.
Ziel ist es, Rechtssicherheit für viele Verbraucher:innen zu schaffen, die ihre Gebühren zurückfordern wollen.

Wen betrifft die Klage?

Die Musterklage richtet sich an Kund:innen, die:

  • Tickets über Eventim für ein Event eines anderen Veranstalters gekauft haben,

  • bei einer Absage oder Verlegung keine vollständige Rückerstattung inklusive Vorverkaufsgebühren erhalten haben,

  • bei der Rückabwicklung von Eventim selbst betreut wurden.

Ob Ihr Fall passt, können Sie mit dem Klage-Check des vzbv prüfen.

Was müssen Betroffene jetzt tun?

  • Ruhe bewahren: Die Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren.

  • Klageregister nutzen: Wer von der Klage profitieren will, kann sich kostenfrei eintragen.

  • Urteil nutzen: In individuellen Auseinandersetzungen mit Eventim kann bereits ein Hinweis auf das Urteil helfen, um Ansprüche durchzusetzen.

Fazit:
Das Verfahren könnte für tausende Ticketkäufer:innen finanzielle Entlastung bringen – und zeigt, dass sich der Einsatz für Verbraucherrechte lohnt. Wer sich betroffen fühlt, sollte die Chance auf eine Beteiligung an der Musterklage nutzen.

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