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Erfolg für Verbraucher:innen: Gericht verurteilt Mercedes im Diesel-Skandal

qimono (CC0), Pixabay

Ein bedeutender Etappensieg für Verbraucherrechte: Im Diesel-Skandal hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Mercedes-Benz für Manipulationen an Abgaswerten verantwortlich ist. Die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Autohersteller war erfolgreich – ein wichtiges Signal für tausende Betroffene. Allerdings: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Skandal um die Abgasmanipulation

Bereits 2018 und 2019 war Mercedes-Benz, damals noch Daimler AG, vom Kraftfahrtbundesamt zum Rückruf hunderttausender Dieselfahrzeuge gezwungen worden. Betroffen waren vor allem die SUV-Modelle GLC und GLK mit dem Motor OM 651.
Der Vorwurf: In den Fahrzeugen wurden unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt. Diese sorgten dafür, dass die Autos auf dem Prüfstand die gesetzlichen Abgaswerte einhielten – im realen Straßenverkehr aber deutlich mehr Schadstoffe ausstießen. Ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht, denn solche Fahrzeuge hätten eigentlich gar nicht zugelassen werden dürfen.

Mercedes wies die Vorwürfe bislang zurück und bestritt, Verbraucher:innen geschädigt zu haben. Doch nun gibt es erstmals ein deutliches Urteil.

Das Urteil des OLG Stuttgart: Ein Meilenstein

Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte im März 2024 klar: Mercedes hat verbotene Abschalteinrichtungen eingesetzt – und muss dafür die Verantwortung übernehmen. Besonders schwer wiegt der Vorwurf bei Modellen mit der Schadstoffnorm Euro 6: Hier erkannte das Gericht sogar eine gezielte Schädigungsabsicht zum Nachteil der Käufer:innen.

Für Betroffene bedeutet das:

  • Sie können eine Rückabwicklung ihres Kaufvertrags verlangen, also das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet bekommen.

  • Alternativ können sie auch den sogenannten Differenzschaden fordern – eine Entschädigung, die 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises betragen kann.

Bei älteren Euro 5-Modellen sah das Gericht zwar ebenfalls illegale Abschalteinrichtungen, jedoch keinen Vorsatz. In diesen Fällen steht den Kund:innen zumindest der Anspruch auf einen Differenzschaden zu.

Wie geht es weiter?

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig: Beide Seiten haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Damit entscheidet das höchste deutsche Zivilgericht letztendlich, ob das Urteil Bestand hat. Erst danach können Betroffene tatsächlich Schadenersatzforderungen durchsetzen – individuell und in eigenen Verfahren.

Was bedeutet das für die Verbraucher:innen?

Die Musterklage gegen Mercedes umfasste 2.848 Teilnehmer:innen. Sollte das BGH-Urteil die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigen, könnte vielen Betroffenen ein langer Kampf für Gerechtigkeit endlich erleichtert werden.

Bereits beim Skandal um Volkswagen war eine Musterklage des vzbv erfolgreich gewesen: Damals einigten sich VW und die Verbraucherzentrale auf einen Vergleich. Geschädigte erhielten Entschädigungszahlungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro.

Ob es auch bei Mercedes zu einer vergleichbaren Lösung kommen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist aber schon jetzt: Das aktuelle Urteil stärkt die Rechte von Verbraucher:innen und setzt ein starkes Zeichen gegen illegale Praktiken in der Automobilbranche.

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