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Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zur außerordentlichen Hauptversammlung der WALTER RAU Neusser Öl und Fett AG

popmelon (CC0), Pixabay

Frau Bontschev, die WALTER RAU Neusser Öl und Fett AG lädt ihre Aktionäre am 16. Mai 2025 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein. Was ist aus Ihrer Sicht das Besondere an dieser Einberufung?

Bontschev: Auffällig ist zunächst der Zeitpunkt: Es handelt sich um eine außerordentliche Hauptversammlung, obwohl der Schwerpunkt auf Themen liegt, die üblicherweise in einer ordentlichen Hauptversammlung behandelt werden – insbesondere die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vorlage des Jahresabschlusses 2023. Das deutet darauf hin, dass es möglicherweise Verzögerungen im Jahresabschlussprozess oder strategische Überlegungen innerhalb des Unternehmens gegeben hat, die eine gesonderte Versammlung notwendig machten.

Ein Bilanzgewinn von über 27 Millionen Euro wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen. Ist das für Aktionäre ein Nachteil?

Bontschev: Für viele Aktionäre ja – zumindest kurzfristig. Denn: Es wird keine Dividende ausgeschüttet, obwohl der Gewinn ausreichen würde. Das wirft Fragen auf. Wenn ein Unternehmen solche Mittel einbehält, erwarten Aktionäre eine strategische Begründung. Mögliche Gründe könnten Investitionsvorhaben, geplante Rücklagen oder Liquiditätssicherung in unsicheren Märkten sein. Ohne klare Kommunikation entsteht hier aber schnell Unmut.

Punkt 5 der Tagesordnung klingt nebulös: Ein Vorschlag zur „Bestimmung und Ausschüttung von Dividenden“ soll diskutiert werden. Was ist davon zu halten?

Bontschev: Diese Formulierung lässt Interpretationsspielraum. Entweder es gibt widersprüchliche Meinungen im Aufsichtsrat, oder man möchte den Aktionären zumindest die Diskussion ermöglichen, ohne sich rechtlich zu einer Ausschüttung zu verpflichten. Wichtig wird sein, ob ein konkreter Dividendenvorschlag vorgelegt wird – und wie dieser im Verhältnis zum Bilanzgewinn und zur bisherigen Dividendenpolitik steht.

Wie schätzen Sie die vorgeschlagenen Entlastungen des Vorstands und des Aufsichtsrats ein?

Bontschev: Das ist ein Standardpunkt, sollte aber von Aktionären nicht routinemäßig abgenickt werden. Die Entlastung entbindet die Organmitglieder weitgehend von möglichen Haftungsansprüchen für das betreffende Geschäftsjahr. Vor dem Hintergrund der nicht ausgeschütteten Gewinne ist eine kritische Hinterfragung legitim: Wie wurde dieser Gewinn erzielt? Welche Risiken bestehen? Wie transparent wurde kommuniziert?

Ein letzter Punkt: Die Versammlung findet sowohl in Präsenz als auch online statt. Ist das aus rechtlicher Sicht unproblematisch?

Bontschev: Die sogenannte hybride Hauptversammlung ist rechtlich zulässig, aber sie muss technisch reibungslos funktionieren und darf die Aktionärsrechte – insbesondere Rede- und Fragerecht – nicht beschneiden. Ich empfehle den Aktionären, sich frühzeitig mit den Zugangsdaten und Beteiligungsmöglichkeiten vertraut zu machen, um ihr Stimmrecht wirksam auszuüben.

Frau Bontschev, vielen Dank für Ihre Einschätzungen!

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