Ein Zuschauer der Sendung Markt meldete sich mit einem besonders krassen Fall von Online-Betrug: 45.000 Euro sind weg – mit nur einem Anruf. Dahinter steckt eine perfide Masche, die aktuell wieder stark zunimmt: Phishing-Anrufe im Namen der Bank, in diesem Fall der Deutschen Kreditbank (DKB).
So lief der Betrug ab
Der Betroffene erhielt einen Anruf, angeblich von der „Sicherheitsabteilung“ der DKB. Eine neue App zur Kontosicherheit müsse installiert werden, hieß es. Damit die Umstellung funktioniere, brauche man kurzfristig seine Zugangsdaten. Unter Druck gesetzt und in Sorge um sein Geld, gab der Mann tatsächlich PIN und TAN-Informationen preis. Wenig später wurde ihm klar: Das war kein echter DKB-Mitarbeiter, sondern ein Betrüger.
Dank schnellem Handeln konnte er noch am selben Tag über die Polizei sein Konto sperren lassen. Doch zu spät: Rund 45.000 Euro wurden bereits in mehreren Schritten abgeräumt.
Der Schock nach dem Betrug: Die Reaktion der Bank
Der Mann wandte sich sofort an seine Bank, in der Hoffnung auf Hilfe – und auf Rückerstattung. Immerhin habe er noch am selben Tag das Konto gesperrt.
Doch: Die DKB wies jede Verantwortung von sich.
Begründung: Der Kunde habe gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen, weil er seine Zugangsdaten freiwillig weitergegeben habe. In den Augen der Bank liege damit ein grobes Fehlverhalten vor – und bei grober Fahrlässigkeit müsse sie nicht für den Schaden aufkommen.
Aber war das wirklich grobe Fahrlässigkeit?
Hier gehen die Meinungen auseinander. Viele Verbraucherzentralen und IT-Sicherheitsberater sagen: Die neuen Betrugsmaschen sind so professionell gemacht, dass selbst erfahrene Nutzer Opfer werden können. Die Täter fälschen Rufnummern, imitieren Stimmen und nutzen psychologischen Druck. Wenn Banken in solchen Fällen jede Zahlung ablehnen, bleibt der Kunde allein auf dem Schaden sitzen – trotz jahrzehntelanger Kundenbindung und aller Warnhinweise, die möglicherweise nicht ausgereicht haben.
Was sagt die DKB?
Die Redaktion von Markt konfrontierte die DKB mit dem Fall. Die schriftliche Antwort: „Wir prüfen jeden Fall individuell.“ Und: „Sobald ein Kunde seine Zugangsdaten an Dritte weitergibt, können wir leider keine Haftung übernehmen.“
Dass die Täter immer trickreicher und perfider vorgehen, ändert für die Bank offenbar nichts am Prinzip der Eigenverantwortung.
Verbraucherschützer warnen: Banken müssen mehr tun
Die Verbraucherzentrale Bayern kritisiert in solchen Fällen regelmäßig die Haltung vieler Banken:
„Es reicht nicht, Hinweise auf der Website zu veröffentlichen. Banken müssen aktiver aufklären, schneller reagieren und im Zweifel großzügiger haften – vor allem, wenn Kunden nachweislich schnell reagiert haben.“
Auch juristisch ist das Thema umstritten: Gerichte urteilen uneinheitlich, wenn es um die Frage geht, wann grobe Fahrlässigkeit wirklich vorliegt. Wer seine Daten etwa unter massivem Druck oder durch technische Täuschung weitergibt, könnte durchaus nicht allein verantwortlich sein.
Fazit: Hoher Schaden, fragwürdige Verantwortung
Der Fall zeigt: Onlinebanking kann gefährlich sein – und teuer. Wer einem Phishing-Anruf aufsitzt, steht schnell vor einem enormen Verlust, gegen den auch eine schnelle Sperrung nicht schützt. Und wenn die Bank dann jede Verantwortung ablehnt, bleibt nur der bittere Gang zum Anwalt.
Verbraucher brauchen hier nicht nur mehr Aufklärung – sondern vor allem mehr Fairness, wenn der Schaden bereits eingetreten ist.