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BaFin-Warnung: Neue Website von „Aktien Network“ – aktiennetwork.co.uk im Visier

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor dem Anbieter „Aktien Network“. Nachdem bereits am 13. März und 1. April 2025 Warnungen zu den Domains aktiennetwork.net und aktiennetwork.uk veröffentlicht wurden, weisen die Betreiber nun auf die Website aktiennetwork.co.uk hin. Auch hier besteht der dringende Verdacht, dass ohne erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.

Wichtig zu wissen:
In Deutschland dürfen solche Dienstleistungen nur mit Genehmigung der BaFin erbracht werden. Fehlt diese, handelt es sich um ein unerlaubtes Geschäft. Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Erlaubnis verfügt, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin geprüft werden.

Rechtsgrundlagen der Warnung:

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)

  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)

BaFin-Tipp:
Seien Sie bei Geldanlagen im Internet besonders wachsam. Prüfen Sie Anbieter gründlich, bevor Sie investieren. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten zur Vorsicht bei Finanzangeboten aus dem Netz.

Weitere Informationen zu gängigen Betrugsmaschen finden Sie in der Podcast-Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzformats.

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