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BaFin verpflichtet Ziraat Bank International AG zu zusätzlichen Eigenmitteln und besseren Strukturen – Mängel in Geschäftsorganisation und Risikomanagement festgestellt
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BaFin verpflichtet Ziraat Bank International AG zu zusätzlichen Eigenmitteln und besseren Strukturen – Mängel in Geschäftsorganisation und Risikomanagement festgestellt

Elionas (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Ziraat Bank International AG mit zwei Bescheiden vom 6. März 2025 weitreichende Maßnahmen auferlegt. Die Bank muss nicht nur zusätzliche Eigenmittel vorhalten, sondern auch dafür sorgen, dass ihre Geschäftsorganisation grundlegend überarbeitet und ordnungsgemäß aufgestellt wird.

Grundlage für diese aufsichtsrechtlichen Schritte war eine Sonderprüfung im Jahr 2024, bei der erhebliche Mängel festgestellt wurden. Diese betrafen insbesondere die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements und hatten konkrete Auswirkungen auf das ordnungsgemäße Betreiben der Bankgeschäfte.

Was die BaFin kritisiert

Im Zentrum der Anordnung steht der Verstoß gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG), der von Kreditinstituten eine strukturierte und gesetzeskonforme Organisation verlangt. Eine solche Organisation soll sicherstellen, dass Risiken systematisch erkannt, bewertet, überwacht und gesteuert werden – und dass eine funktionierende Gesamtbanksteuerung jederzeit gegeben ist.

Im Fall der Ziraat Bank International AG stellte die BaFin fest, dass diese Anforderungen nicht in allen geprüften Bereichen erfüllt waren. Dies betrifft unter anderem:

  • Mängel in der internen Steuerung und Kontrolle

  • Schwächen in der Risikobewertung

  • Unzureichende Ableitung von Maßnahmen aus bekannten Risiken

Konsequenzen der Sonderprüfung

Auf Basis der festgestellten Mängel ordnete die BaFin zwei zentrale Maßnahmen an:

  1. Erhöhung der Eigenmittelanforderungen gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 KWG

  2. Verpflichtung zur Behebung der organisatorischen Defizite nach § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG

Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der Bank zu stärken und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit regulatorischen Anforderungen geführt wird.

Maßnahmen sind rechtskräftig

Die Bescheide sind seit dem 10. April 2025 bestandskräftig. Die Ziraat Bank International AG muss den Anforderungen der BaFin nun vollumfänglich nachkommen.

Hintergrund: Warum Ordnung und Eigenmittel so wichtig sind

Eine ordentliche Geschäftsorganisation ist weit mehr als nur ein bürokratischer Rahmen. Sie bildet das Rückgrat eines funktionierenden und verlässlichen Kreditinstituts. Ohne klar strukturierte Prozesse und ein funktionierendes Risikomanagement können Institute weder rechtliche Vorgaben einhalten noch stabil am Markt agieren – insbesondere in volatilen Zeiten.

Zusätzliche Eigenmittel wiederum erhöhen die Stabilität einer Bank und dienen als Puffer gegenüber unerwarteten Verlusten oder Risiken. Die BaFin nutzt diese Maßnahme gezielt, um die Krisenfestigkeit betroffener Institute zu erhöhen.

Veröffentlichung im Sinne der Transparenz

Auch diese Maßnahme wurde gemäß § 60b Absatz 1 KWG veröffentlicht. Die BaFin schafft damit Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, dem Finanzmarkt und den Kundinnen und Kunden – und unterstreicht zugleich ihre Entschlossenheit, die Stabilität des Bankensystems konsequent zu schützen.

Fazit: Die BaFin greift ein, wenn Banken strukturelle Schwächen zeigen – und fordert nicht nur Nachbesserung, sondern auch finanzielle Stabilität in Form von zusätzlichem Eigenkapital. Ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Integrität und Sicherheit des deutschen Finanzmarkts.

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