Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Ziraat Bank International AG zwei aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Die Bank muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten und ihre Geschäftsorganisation grundlegend überarbeiten. Beide Anordnungen wurden mit Bescheiden vom 6. März 2025 erlassen und sind seit dem 10. April 2025 bestandskräftig.
Was war der Auslöser?
Im Jahr 2024 führte die BaFin eine Sonderprüfung bei der Ziraat Bank International AG durch. Das Ergebnis: In mehreren geprüften Bereichen entsprach die Organisation der Bank nicht den gesetzlichen Vorgaben. Besonders gravierend waren die Mängel im Risikomanagement, also der Fähigkeit der Bank, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und wirksam zu steuern.
Die festgestellten Defizite stellen einen Verstoß gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) dar, der die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation regelt.
Was bedeutet das konkret?
Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ist das Fundament für ein stabiles und sicheres Bankgeschäft. Dazu gehören:
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eine funktionsfähige Gesamtbanksteuerung,
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ein wirkungsvolles Risikomanagement,
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und die Fähigkeit, Risiken laufend zu überwachen und rechtzeitig gegenzusteuern.
Die BaFin prüft dabei unter anderem, ob ein Institut seine Risikotreiber kennt und angemessen mit ihnen umgeht. Wenn das nicht gegeben ist, kann die Aufsicht eingreifen.
Welche Konsequenzen hat die BaFin gezogen?
Zum Schutz der Stabilität und als Reaktion auf die festgestellten Mängel hat die BaFin folgende Maßnahmen angeordnet:
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Die Ziraat Bank International AG muss zusätzliche Eigenmittel bereitstellen (§ 10 Absatz 3 KWG), um ihre Risikotragfähigkeit zu stärken.
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Die Bank ist verpflichtet, die organisatorischen Mängel abzustellen und die Anforderungen des § 25a Absatz 2 KWG zu erfüllen.
Warum ist das für Anleger wichtig?
Die BaFin-Maßnahmen zeigen, dass es bei der Ziraat Bank International AG strukturelle Schwächen in der Steuerung und Risikoüberwachung gegeben hat. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet das nicht automatisch eine Gefährdung ihrer Einlagen, aber es ist ein wichtiges Signal:
Die Bank steht nun unter verstärkter Beobachtung und muss organisatorische Verbesserungen umsetzen, um die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Standards dauerhaft sicherzustellen.
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